Feiertagsregelung am Arbeitsort

Hallo zusammen,
folgendes ist mir nicht ganz klar…
Wie sieht es aus, wenn ich beruflich in Hessen arbeite und mein Arbeitgeber in NRW sitzt.
Ich arbeite für 3 Monate bei einem Kunden in FFM.
Nun ist ja am 01.11. Feiertag in NRW. In Hessen ist es ein normaler Werktag.

Wie sieht die Regelung aus, wenn im Arbeitsvertrag nichts genaueres definiert ist. Ich habe mal gelesen, dass man arbeiten muss, wenn man für einen „längeren Zeitraum“ dort im Einsatz ist.
Was ist hier als „längerer Zeitraum“ definiert ? Und kann mir jemand die Paragrafen etc. dazu nennen ?

Im Falle, dass man arbeiten muss, wie sieht es dann mit dem Lohn, Feiertagsausgleich etc. aus ? Hat man darau Anspruch ?

Ich danke euch vorab für jede Info/ jeden Tipp…

Viele Grüße
Tobi

Guten Tag,

entscheidend ist die Feiertagsregelung des Bundeslandes, in dem man eingesetzt ist…

Ist im dem Bundesland, wo man arbeitet kein Feiertag und im Bundesland des Firmensitzes ein Feiertag, muss man eben arbeiten (ohne Feiertagszuschlag)…entsprechendes eben auch umgekehrt…

Gibt da nen entsprechenden Link, den ich gerade nicht zur Hand habe, weil ich nur am Notebook sitze…wird sicher jemand anderes noch posten…

Aber vielleicht bringt dich der folgende Link auch weiter:
http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/a…

Gruß
MG