Hallo zusammen,
folgendes ist mir nicht ganz klar…
Wie sieht es aus, wenn ich beruflich in Hessen arbeite und mein Arbeitgeber in NRW sitzt.
Ich arbeite für 3 Monate bei einem Kunden in FFM.
Nun ist ja am 01.11. Feiertag in NRW. In Hessen ist es ein normaler Werktag.
Wie sieht die Regelung aus, wenn im Arbeitsvertrag nichts genaueres definiert ist. Ich habe mal gelesen, dass man arbeiten muss, wenn man für einen „längeren Zeitraum“ dort im Einsatz ist.
Was ist hier als „längerer Zeitraum“ definiert ? Und kann mir jemand die Paragrafen etc. dazu nennen ?
Im Falle, dass man arbeiten muss, wie sieht es dann mit dem Lohn, Feiertagsausgleich etc. aus ? Hat man darau Anspruch ?
Ich danke euch vorab für jede Info/ jeden Tipp…
Viele Grüße
Tobi