Feiertagsregelung auf Dienstreise

Servus,

Ein AN aus Deutschland befindet sich auf einer Dienstreise im Ausland.
Gelten für den AN die gesetzlichen deutschen Feiertage oder die Feiertage des jeweiligen Landes in dem er sich befindet?

Danke schon mal!

Hallo

Ein AN aus Deutschland befindet sich auf einer Dienstreise im
Ausland.
Gelten für den AN die gesetzlichen deutschen Feiertage oder
die Feiertage des jeweiligen Landes in dem er sich befindet?

Zunächst gilt das, was vereinbart ist. Ist nichts vereinbart, entscheidet im Streitfalle der Richter. Tendenziell läuft es eher darauf hinaus, daß
die Feiertagsregelung am Ausübungsort (also hier: Ausland) anzuwenden ist.

Gruß,
LeoLo

Gibt vielleicht eine gängige/allgemeingültige Regelung ohne, dass man einen Richter bemühen muss?

Ich beschreibe das Beispiel mal ein bisschen genauer dann kann man erkennen das es Kollisionen mit beiden Feiertagsregelungen gibt.

Der AN arbeitet zukünftig Montag bis Mittwoch in Österreich und Donnerstag bis Freitag in Deutschland (Baden Württemberg).

In diesem Jahr fällt Beispielsweise der 03.10. Tag d. dt. Einheit auf einen Mittwoch –dumm nur das der AN da gerade in Österreich arbeitet. Und der 26.10. Nationalfeiertag in Österreich ein Donnerstag, da arbeitet der AN gerade in Deutschland.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

Für alle Fälle anzuwendende Rechtssprechung gibt es da nicht, aber anhand der Schilderung dürfte die Wahrscheinlichkeit sehr sehr sehr hoch sein, daß der AN in beiden Fällen schlicht Pech hat, da am regelmäßigen Erfüllungsort eben kein Feiertag ist.

Gruß,
LeoLo