Hallo,
ich habe einen 400-€ Job bei dem ich 15 h die Woche, in der Regel auf Dienstag und Donnerstag verteilt, arbeite. Davon wird nur in Ausnahmefällen (wenn an einem anderem Tag Personalnotstand ist oder ich was vor habe) abgewichen. Die Abrechnung erfolgt pauschal 400 € die Woche und die Stunden, die ich tatsächlich gearbeitet habe, schreibe ich auf. Dabei sind in der Regel 15 h die Woche der Fall, mehr fällt dann unter Überstunden und weniger heißt, ich muß es rausarbeiten.
Meine Frage: wie verhält es sich, wenn ein Feiertag auf Dienstag oder Donnerstag fällt? Gilt das für mich als gearbeiteter Tag (also wie alle Festangestellten auch) oder muß ich das an einem anderem Tag nacharbeiten?
Vielen Dank!
Hallo,
das kommt auf den Wortlaut Deines Vertrages an:
Wenn da steht „15 Stunden in der Woche“, dann hast Du Pech. Wenn da explizit der genaue Tag/die Tage festgelegt sind, dann fällst Du auch unter die Feiertagsregelung. Ob das der Arbeitgeber in der Praxis mitmacht, wage ich aber zu bezweifeln.
Gruß
Michael
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Hallo,
ich habe einen 400-€ Job bei dem ich 15 h die Woche, in der
Regel auf Dienstag und Donnerstag verteilt, arbeite. Davon
wird nur in Ausnahmefällen (wenn an einem anderem Tag
Personalnotstand ist oder ich was vor habe) abgewichen. Die
Abrechnung erfolgt pauschal 400 € die Woche und die Stunden,
die ich tatsächlich gearbeitet habe, schreibe ich auf. Dabei
sind in der Regel 15 h die Woche der Fall, mehr fällt dann
unter Überstunden und weniger heißt, ich muß es rausarbeiten.
Meine Frage: wie verhält es sich, wenn ein Feiertag auf
Dienstag oder Donnerstag fällt? Gilt das für mich als
gearbeiteter Tag (also wie alle Festangestellten auch) oder
muß ich das an einem anderem Tag nacharbeiten?
Hallo.
Wenn Du vor Gericht glaubhaft darlegen kannst, daß Deine Arbeitsleistung an dem entsprechenden Feiertag nur wegen des Feiertages nicht angenommen wurde und der AG dies nicht entkräften kann, steht Dir selbstverständlich auch bei einer Teilzeittätigkeit Entgeltfortzahlung zu, ohne daß Du die Stunden nacharbeiten mußt. Dazu wirst Du aber klagen müssen…
Gruß,
LeoLo