Feiertagsregelung bei Halbtagsjob

Guten Tag allerseits!

Angenommen, ein Arbeitnehmer tritt einen Halbtagsjob an. Er arbeitet aber nicht täglich einen halben Tag, sondern abwechselnd eine Woche ganztags und eine Woche gar nicht.

Wie sind in einem solchen Fall die Feiertage geregelt? Fällt der Feiertag in eine Woche, in der er arbeitet, hat er einen ganzen Tag frei, obwohl ihm nur ein halber zusteht. Fällt der Feiertag hingegen in eine Woche, in der der Arbeitnehmer nicht arbeitet, steht ihm eigentlich ein halber freier Tag zusätzlich zu.

Muss die entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag schriftlich fixiert werden?

Vielen Dank für die Auskunft!
florhof

Hallo

Entgfg § 2 Entgeltzahlung an Feiertagen
(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
(…)

Heißt im Klartext:
Bei einem Feiertag in einer Woche, wo der AN arbeiten müsste, steht Feiertagsvergütung für einen ganzen Tag zu. Im anderen Fall, wenn er frei gehabt hätte, gibt es nichts, weil ja auch keine Arbeit ausgefallen ist.

Gruß,
LeoLo

Hallo

Entgfg § 2 Entgeltzahlung an Feiertagen

Vielen Dank für die kompetente Auskunft!