Feiertagsregelung im Eintelhandel

Hallo,

Ich bin zurzeit im Einzelhandel beschäftigt mit 37,5 Stunden und einer 5-Tage Woche.
Da wir 6 Tage geöffnet haben und der Samstag ja bekanntermaßen einer der stärksten Tage ist.
Mache ich für gewöhnlich dienstags meinen Freien Tag. Dies wurde aber nie vereinbart weder mündlich noch schriftlich.
Nun zu meinem Problem mein Chef ist der Meinung das wenn ein Feiertag auf einen Dienstag fällt, dies mein Freier Tag wäre.
Da dort das Gewohnheitsrecht gelten würde. Ich habe bei meiner Recherche auch schon einige Beispiele und Urteile gefunden,
bei denen der Arbeitsgeber recht bekommen hat wenn er den Festen freien Tag eines Mitarbeiters an einem Feiertag nicht vergütet.
Meine Frage ist nun ab wann ein Freier Tag als fest gilt. Nach Auffassung meines Chefs gilt Ein Freier Tag als Fest wenn in den
letzten 3 Monaten 50% der Freien Tage auf denselben Tag fallen. Woher diese Aussage kommt und auf welcher Grundlage kann er mir leider nicht sagen.
Meine Meinung ist das es sich nur um einen Festen freien Tag handelt wenn darüber eine Vereinbarung evtl. schriftlich getroffen wurde immer denselben Tag frei zuhaben.
Hoffe jemand kann mir am besten noch mit Quellen sagen wer hier Recht hat

Schon mal vielen Dank.

Hallo , Kolleginn,ich kenne auch Urteile wo der Arbeitgeber Gewonnen hat, die Frage ist ob der Betrieb unter den Tarifvertrag mit der Ver.di fällt, genaue Auskunft erhalten Sie bei der Ver.di-Gewerkschaft!!Viele Grüsse Betriebsrat

grundsätzlich denke ich, dass dein Arbeitgeber sich gesetzmäßig verhält und von einem durch Praxis festgelegten freiem Tag ausgehen kann auch wenn nichts explizit schriftlich oder mündlich vereinbart wurde.
Nach § 2 I Entgeltfortzahlungsgesetz gilt im Einzelhandel, dass wenn der Arbeitnehmer an 5 Tagen pro Woche arbeitet, der Betrieb aber an 6 Tagen geöffnet hat, kein Anspruch auf Feiertagsbezahlung besteht, wenn der Feiertag auf den freien Tag fällt. Der Arbeitnehmer hat in diesem Fall keinen Verdienstausfall. Damit ist es ok, wenn der freie Tag da bleibt wo er immer war.
Wenn der Arbeitsvertrag keine Aussage zu der Regelung zum freien Tag macht, dann bleibt als nächst höhere Instanz noch der Tarifvertrag. Dazu müssten man natürlich wissen, welcher auf dich zutrifft. Auskunft kannst du hierüber bei Verdi (Gewerkschaft) erhalten
Gruß
A_lly

Leider kann ich nicht helfen

Genau weiß ich das nicht. Ich vermute: Ihr Chef hat recht. Wenn Sie regelmäßig Dienstags frei haben & damit einverstanden sind, dann dürfte das einer Vereinbarung über die Verteilung der Arbeitszeit gleich stehen.

versuchen Sie es mit googeln.

Ich weiß es nicht genau, die von deinem Chef genannte Regelung habe ich schonmal gehört, glaube ich. In der Wirkung ist es jedenfalls korrekt: wenn der Feiertag auf einen regelmäßig arbeitsfreien Tag fällt, dann erfolgt dafür kein besonderer Ausgleich. Wenn dich die Unsicherheit wurmt: vereinbare mit deinem Chef schriftlich eine feste Lösung. Grüße, Reinhard

Hallo,

in diesem Fall kann ich leider keine neuen Informationen beisteuern. Hoffentlich kommen einige gute Antworten.

Viel Glück,
Rainer

Hallo, das ist bei mir nicht so, weil meine Mitarbeiter alle nur 3 halbe Tage auf 400€ Basis arbeiten. Aber ich denke als Vollzeitkraft müssten Sie eine Vergütung erhalten, denn sie werden den Anderen gegenüber benachteiligt. Besser, Sie hätten sich in der Woche einfach einen anderen Freien Tag genommen, dann könnte Ihr Chef nicht so argumentieren.

Das sind alles Vermutungen!!! Bitte beim Einzelhandelsverband oder der Industrie und Handelskammer nachfragen oder googeln

Viel Erfolg.

Hallo,
Ihr Chef hat Recht.

Wenn Ihnen in der gleichen Woche 5 Tage Arbeit vergütet werden, dann entsteht Ihnen durch den Feiertag auch kein Schaden. Es ist sowieso ein freier Tag. Bei Stundenlöhnern unbezahlt und bei Gehaltsempfängern sowieso mit abgedeckt.

Angenommen der Feiertag wäre am Mittwoche gewesen, so hätten Sie Dienstags sicherlich drei gehabt und dann am Mittwoch bezahlt ebenso. Der Mittwoch wäre dann ein Arbeitstag, welcher auf den Feiertag fällt und somit bezahlt frei gegeben wird.

Grüße
gorbes

Hallo,
Ihr Chef hat Recht.

Wenn Ihnen in der gleichen Woche 5 Tage Arbeit vergütet werden, dann entsteht Ihnen durch den Feiertag auch kein Schaden. Es ist sowieso ein freier Tag. Bei Stundenlöhnern unbezahlt und bei Gehaltsempfängern sowieso mit abgedeckt.

Angenommen der Feiertag wäre am Mittwoche gewesen, so hätten Sie Dienstags sicherlich frei gehabt wie gewohnt und dann am Mittwoch bezahlt ebenso. Der Mittwoch wäre dann ein Arbeitstag, welcher auf den Feiertag fällt und somit bezahlt frei gegeben wird.

Grüße
gorbes