Arbeitnehmer A. hat in seinem Arbeitsvertrag 2 Dienstorte eingetragen. Firmensitz ist in Ort 1. A. arbeitet normalerweise aber in Ort 2 in einer kleinen Außenstelle und ist nur ca. 1 mal im Monat in Ort 1. Ein Feiertag steht an, welcher nur im Bundesland zu Ort 1 gesetzlicher Feiertag ist, in Ort 2 nicht. Hat A. an diesem Feiertag Anspruch auf einen freien Tag? Wo kann man das nachlesen?
Hallo supermau5,
ich kann dir leider nicht weiterhelfen. Wende dich doch bitte an deine zuständige Gewerkschaft. Die können dir sicher helfen.
sunny14
Hallo,
ja, man hat frei, wenn man normalerweise an dem Tag an dem Ort arbeiten würde, wo Feiertag ist. Laut Feiertagsgesetz sind Feiertage arbeitsfrei, ohne dass ein Verdienstausfall entsteht. Deinen Fall konkret regelt das Gesetz nicht, aber es zählt der Arbeitsort.
Viele Grüße
Peter