Feiertagsrelegung in der Landwirstchaft

Mein Nachbar ist Traktorist und arbeitet in der Landwirtschaft in Brandenburg. Er hat ein Arbeitsvertrag und wird auf Stundenlohnbasis bezahlt. Er muss 40 Stunden pro Woche arbeiten laut Vertrag. Er bekommt auch 28 bezahlte Urlaubstage pro Jahr.
Nun ist es so das er an gesetzlichen Feiertagen zwar nicht arbeitet, bekommt für diese Tage allerdings auch kein Gehalt, oder sonstige Vergütung, sie werden ihm auch nicht als Stunden angerechnet…Er möchte wissen ob das üblich ist, und vor allen ob es rechtens ist?
Vielen Dank für eure Antworten!

Einfach mal über diesen Text nachdenken

Nun ist es so das er an gesetzlichen Feiertagen zwar nicht
arbeitet, bekommt für diese Tage allerdings auch kein Gehalt,
oder sonstige Vergütung, sie werden ihm auch nicht als Stunden
angerechnet.

Wenn Du ein schlaues Kerlchen bist, dann findest Du selbst die Antwort.

Mein Nachbar ist Traktorist und arbeitet in der Landwirtschaft
in Brandenburg. Er hat ein Arbeitsvertrag und wird auf
Stundenlohnbasis bezahlt. Er muss 40 Stunden pro Woche
arbeiten laut Vertrag. Er bekommt auch 28 bezahlte Urlaubstage
pro Jahr.
Nun ist es so das er an gesetzlichen Feiertagen zwar nicht
arbeitet, bekommt für diese Tage allerdings auch kein Gehalt,
oder sonstige Vergütung, sie werden ihm auch nicht als Stunden
angerechnet…Er möchte wissen ob das üblich ist, und vor
allen ob es rechtens ist?

Das ist es grundsätzlich nicht. Durch Feiertage dürfen keine „Minusstunden“ entstehen oder aber die Vergütung gekürzt werden.
Das grundsätzliche Recht auf Entgeltfortzahlung am Feiertag des § 2 EFZG
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__2.html
kann nicht durch Arbeits- oder Tarifvertrag beschnitten werden.

Vielen Dank für eure Antworten!

Der AN kann im Rahmen der Verjährungsfrist nicht bezahlte Vergütung nachträglich geltend machen.
Ist arbeits- oder tarifvertraglich keine andere Verjährungsfrist („Ausschlußfrist“) vereinbart, gilt die gesetzliche 3-Jahres-Frist des § 195 BGB:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html

ebenfalls grußlos

Was soll die Arroganz ?
Hallo merger,

dieser Beitrag ist ziemlich überflüssig.
Wenn der UP durchblicken würde, hätte er die anfrage wohl nicht geschrieben. Und sooo einfach sind die Feinheiten des EFZG für den Laien auch nicht nachvollziehbar.
Du hattest schließlich in letzter Zeit auch einige arbeitsrechtliche Postings, mit denen Du inhaltlich ganz schön daneben lagst.

Kopfschüttelnd
Wolfgang

1 Like

Lieber Albaraccin, Vielen Dank für die schnelle Antwort. Werde es weitergeben! Danke!!!

Hallo Merger, danke für deine Antwort, aber ich frage auch wirklich nur weil es für mich nicht offensichtlich ist. Mir ist vor allen nicht klar inwieweit die Landwirtschaft einen anderen Arbeitsrecht unterliegt. Ich denke das es durchaus Wochen gibt in den, Feiertagsbedingt, eben nicht 40 Stunden gearbeitet werden und das diese „Fehlzeiten“ durch Arbeit am Wochenenden ausgeglichen werden, d.h. zu Zeiten die sonst als Überstunden gelten würden. Aber die Antwort von Albarracin hilft mir schon weiter, und ich werde es so mein Nachbar weitergeben. Danke.

Hallo Wolfgang,

mit Arroganz hat dies nichts zu tun.

Ein bissel mehr Menschenkenntnis hätte ich dir schon zu getraut.

Denke einfach mal über den geschriebenen text nach
und schon wirst du erkennen auf was ich mich bezog.

Gruß Merger

Vielleicht hilft dies weiter:

https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/…