Feiertagssteuer in Sachsen, Rückerstattung ?

Guten Tag,wie bekomme ich die entrichtete Steuer für den Buß-und Bettag in Sachsen zurück?

Guten Tag,wie bekomme ich die entrichtete Steuer für den
Buß-und Bettag in Sachsen zurück?

Hallo,

tut mir leid, aber daraf habe ich keine Antwort.

MfG

Guten Tag,wie bekomme ich die entrichtete Steuer für den
Buß-und Bettag in Sachsen zurück?

Guten Tag, eine Feiertagssteuer gibt es in ganz Deutschland nicht. Die Besonderheit ist, dass in Sachsen für den zusätzlichen Feiertag Buß- und Bettag der Arbeitnehmerbeitrag zur Pflegeversicherung etwas höher ist. Maßgeblich für die Zahl der Feiertage und die Höhe des Arbeitnehmerbeitrages zur Pflegeversicherung ist der im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitsort, falls dieser nicht vereinbart ist, die Verhältnisse am Sitz der Firma. Alle Arten daraus entstehender Ungerechtigkeiten sind ausschließlich mit dem Arbeitgeber zu verhandeln. Das Bundesverfasssungsgericht hat diese geringen Ungleichheiten als hinnehmbar bezeichnet. Eine Rückerstattung ist nicht vorgesehen. Übrigens haben auch in anderen Bundesländern ohne Bußtag alle Arbeitnehmer unter Hinweis auf ihre religiösen Pflichten Anspruch auf einen zusätzlichen unbezahlten Feiertag. Ich hoffe das genügt. Für weitere Infos „Buß- und Bettag“ bei Wikipedia eingeben.
Beste Grüße von CV