Feiertagszuschläge bei Freischaffenden steuerfrei?

Hallo,
Angestellte, die Feiertagszuschläge bei Arbeit am Sonntag und Feiertag (Samstag auch?) bekommen, bekommen diese „in der Regel steuerfrei“.
Wie ist es bei selbstständig in einem Heilberuf Freischaffenden, die (zwar nur geringfügig, aber immerhin) höhere Sätze für Sonn- und Feiertage abrechnen können? Sind die Differenzen zum Normalsatz, die letztlich ja solche Zuschläge darstellen, auch steuerfrei? Wie gibt man das in der Steuererklärung an? Ich erinnere mich zumindest nicht, dass das in meinem verwendeten Wiso SteuerSparbuch abgefragt wird (achte aber jetzt dieses Jahr mal drauf).
Danke und Grüße
ynot

Nur Arbeitslohn ist begünstigt, die Vorschrift ist für andere Einkunftsarten nicht anwendbar.

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