Hallo!
Angenommen ein AN ist in Sachsen angestellt, dem einzigen BL, in dem am gestrigen Mittwoch Feiertag war. Um diesen Feiertag zu finanzieren, bezahlen alle sächsischen AN 0,5% Zuschlag auf die Pflegeversicherung (monatlich). Nun ist ein sächsischer AN auf Montage in einem anderen BL. Er arbeitet am Buß- und Bettag. Bekommt er den tarifvertraglich vereinbarten Feiertagszuschlag, auch wenn er in einem BL gearbeitet hat, in dem kein Feiertag war?
LG
Sonne
Hallo,
Bekommt er den tarifvertraglich vereinbarten
Feiertagszuschlag, auch wenn er in einem BL gearbeitet hat, in
dem kein Feiertag war?
Das käme drauf an, was dazu genau (im Wortlaut) tarifvertraglich geregelt ist, aber da ja in dem Bundesland kein Feiertag ist, wo er gerade eingesetzt ist, bekommt er eher keinen Feiertagszuschlag, da sich das in der Regel nicht nach Firmen- oder/und Wohnort, sondern nach dem Arbeits- bzw. in dem Fall Einsatzort richtet.
MfG