Hi,
die Frage an die Experten ist:
Ist das Rufschädigung?
Der Fall:
Das Haus eines Stadtrats wurde versteigert.
Der Vollstreckungsgläubiger will natürlich
einziehen, kann das aber nicht, weil ein
Räumungsschutzverfahren läuft und zwar ein
ganz normales und das ganz ordnungsgemäß.
Weil nun aber mal ein Stadtrat eine Person
des öffentlichen Interesses ist, kann das
natürlich die Presse ausschlachten. Was
dann auch so passiert, besonders weil der
Vollstreckungsgläubiger vor gar nichts halt
macht und eifrig in der Publizistentrommel
rührt, heftig lügt und entstellt usw., weil
er sich mit der Finanzierung des Objekts
übernommen hat und sich nicht lang doppelte
Wohnungsaufwendungen leisten kann.
Nur fragt die Presse natürlich den Presse-
sprecher der Partei des Stadtrats, was denn
da los sei und der liebe Parteifreund gibt
ein Statement ab zur kürzlich erfolgten Man-
datsniederlegung seines Parteikollegen
(nur am Rande: er ist auch Aufsichtsratvor-
sitzender der unter Verwaltung des Verbands
stehenden Bank, die „pleite“ war und durch
eine unberechtigte Kreditkündigung den ganzen
Skandal auslöste und die im Vollstreckungs-
termin den Ersteigerer wohl falsch über die
Risiken eines solchen Erwerbs „aufklärte“).
Der Sprecher wird in der überörtlichen Presse
mit „“, also wörlich, zitiert:
„Es ist natürlich problematisch, wenn ein
Stadtrat so handelt. Die Diskrepanz zwischen
geltendem Recht und Handeln muß man sich als
Mandatsträger schon überlegen.“
Meiner Meinung sagt der Sprecher nichts anderes,
als: 'Die Handlungen des Stadtrats widersprechen
geltendem Recht’und damit ‚der Stadtrat handelt
unrechtmäßig‘.
Eben gerade dieses ist aber nachweisbar in jeder
Hinsicht nicht der Fall; der Stadtrat nimmt nur
seine Rechte war und zwar so, wie es das ‚geltende
Recht‘ vorsieht.
Zur Verdeutlichung für die Skeptiker unter Euch:
Das Räumungsschutzverfahren ist definitiv noch nicht
abgeschlossen.
Ist das nun Rufschädigung, Verleumdung etc.?
Wo kann man darüber nachlesen? Wie lauten die
einschlägigen §§?
Besonders brisant: Es ist *ursächlich* durch die Ver-
öffentlichung ein Vermögenschaden eingetreten
(Finanzierender Gründungspartner einer GmbH sagte nur
mit Hinweis auf die Veröffentlichungen ab):
Ist, sofern (später mal) bezifferbar, ein Schadens-
ersatzanspruch denkbar?
Danke für Eure Antworten.
cu
scope
