Feinstaubplakette, falsches Kennz., Sanktion?

Hallo!

Man nehme an, auf einem privaten Fahrzeug (PKW) wäre eine grüne Feinstaubplakette angebracht. Das Fahrzeug ist berechtigt, eine solche zu führen (Euro 4 Diesel). In dem weißen Feld für das Kennezeichen ist ein Kennzeichen eingetragen, welches das Fahrzeug früher einmal geführt hatte. Bei der Ummeldung auf einen neuen Halter sei das Anbringen einer neuen Plakette mit dem neuen Kennz. vergessen worden. Diese Ummeldung liege bereits 2 Jahren zurück. Der Halter und die Fahrer hätten nie darauf geachtet.

Nun sei das innerhalb der Umweltzone München geparkte Fahrzeug der Parkraumüberwachung München aufgefallen. Ein Fahrer wurde nicht erkannt.
Man habe einen rose Zettel am Scheibenwischer gefunden mit einer Belehrung dahingehend, dass mit dem Fhrzg. die Münchner Umweltzone ohne gültige Feinstaublakette oder Ausnahmegenehmigung befahren worden sei.
Nun würde ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

Den bei solchen Vergehen üblichen Punkt in Flensburg könnte man wohl nicht vergeben, da der Fahrer nicht bekannt ist.
Aber ein Bußgeld wäre wohl möglich.
Wie hoch wäre dieses?
Ist es überhaupt zu bezahlen, da ja das Fhrzg. generell eine grüne Feinstaubplakette erhalten würde und auch einmal erhalten hatte?

Danke und Gruß,
M.

Hi,

man wird einen Anhörungsbogen erhalten in dem man sich zur Sache äußern kann. In diesen kann man dann die so eben erzählte Sachlage eintragen. Ob die darauf eingehen weiß ich nicht. Einstellung oder 40€ Bußgeld

Auf jeden Fall sollte man sich schnellstens eine korrekte Plakette anbringen lassen damit sich dies nicht wiederholt.

  1. Wie hoch ist die Strafe gegen den Feinstaubplaketten-Verstoß?
    Wer ohne entsprechende Feinstaubplakette in eine Verbotszone :einfährt, muss mit einem Bussgeld von 40,-- Euro rechnen und mit 1 :stuck_out_tongue:unkt in der Verkehrssünderkartei.

Quelle:
http://www.kfz-auskunft.de/info/plakettenverordnung…

MFG

Hallo !

Im Zweifel kann man doch immer Einspruch erheben und etwaige Gründe erläutern,warum und wieso.

Der Vorwurf lautet „keine gültige Plakette“,das ist eine Tatsache,denn ein PKW mit einer Plakette im Fenster,die ein fremdes Kennzeichen trägt ist definitiv nicht gültig.
Ob das Fahrzeug grundsätzlich eine solche Plakette bekäme ist zweitrangig.

Es ist wie beim Parkschein. Zieht man einen und legt ihn nicht im Wagen sichtbar aus,dann ist da ebenfalls ein Verwarnunggeld fällig.
Denn der Vorwurf lautet ja " … ohne gültigen Parkschein sichtbar ausgelegt …". Es zielt nicht ab,ob bezahlt oder nicht,denn das kann nicht vor Ort geprüft werden.

MfG
duck313

Hallo,

man sollte auf jeden Fall - unabhängig von den Aussichten um das Bußgeld herum zu kommen - die Gelegenheit nutzen im Verfahren die konkreten Hintergründe (Fahrzeug wurde umgemeldet, und Plakette zeigt noch alte Nummer) darzulegen. Denn die auf den ersten Anschein nicht zum Kennzeichen passende Plakette könnte einem auch ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung (Fahrzeug mit Plakette gilt als zusammengesetze Urkunde) einhandeln, dem man so vermutlich aus dem Wege gehen kann.

Gruß vom Wiz

Hallo,

Nun sei das innerhalb der Umweltzone München geparkte Fahrzeug
der Parkraumüberwachung München aufgefallen.

Soso, in München wird der ruhende Verkehr auf die Feinstaubplakette überprüft.
Hat da jemand schon mal Einspruch eingelegt mit der Begründung, dass das Fahrzeug dort geparkt war und nur das Fahren (!) in der Umweltzone verboten ist? Zwar muss das Fahrzeug ja irgendwie dahingekommen sein, aber kann allein aufgrund einer Vermutung ein Ticket ausgestellt werden? Es könnte ja sein, dass das Auto dorthin per Transporter gekommen ist… Die Beweispflicht, dass das Auto selbst gefahren ist liegt doch sicher beim Ticketaussteller, oder?
Gibt es jemand, der diese Blüte durchgefochten hat?

Bei uns in der „Zonen“-Kreisstadt steht seit längerem ein plakettenloser LKW auf einem Parkplatz. Ticket bekam er bis heute keines. Er steht schon seit letztem Jahr dort. Die Feinstaubzone wurde zum 1. Januar eingeführt… :wink:

Grüße von
Tinchen

Hai!

Hat da jemand schon mal Einspruch eingelegt mit der
Begründung, dass das Fahrzeug dort geparkt war und nur das
Fahren (!) in der Umweltzone verboten ist?

Seit wann wäre das so?

http://www.umwelt-plakette.de/gesetz_und_urteile.php

Der Plem

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hi,

Bei der Ummeldung auf einen neuen Halter sei das Anbringen
einer neuen Plakette mit dem neuen Kennz. vergessen worden.

Warum vergessen worden? es gibt keine gesetzliche Grundlage die Plakette zu erneuern. Ebenso erkenne ich keinen Zwang, das die Plakette das aktuelle Kennzeichen zu tragen hat.

Man habe einen rose Zettel am Scheibenwischer gefunden mit
einer Belehrung dahingehend, dass mit dem Fhrzg. die Münchner
Umweltzone ohne gültige Feinstaublakette oder
Ausnahmegenehmigung befahren worden sei.

Die Annahme der Zettelaussteller ist falsch.
Die Plakette wir dem Fahrzeug zugeteilt und das bleibt auch bei einer Ummeldung so.
Anhand der alten Fahtzeugscheine kann ja lückenlos bewiesen werden, das es sich bei dem Fahrzeug um jenes handelt, für welches die Plakette ausgestellt wurde.

35. BImSchV

Wurde mir auch bei der Zulassungsstelle so bestätigt. Natürlich mit dem Hinweis, das man im Zweifel erstmal nen Bußgeldbescheid bekommt, da es Vorort nicht nachvollziehbar ist.

grüße
lipi

Moin!

Danke erst mal für Deine Antwort.

Bei der Ummeldung auf einen neuen Halter sei das Anbringen
einer neuen Plakette mit dem neuen Kennz. vergessen worden.

Warum vergessen worden? es gibt keine gesetzliche Grundlage
die Plakette zu erneuern. Ebenso erkenne ich keinen Zwang, das
die Plakette das aktuelle Kennzeichen zu tragen hat.

Das war mir nicht bewusst.

Man habe einen rose Zettel am Scheibenwischer gefunden mit
einer Belehrung dahingehend, dass mit dem Fhrzg. die Münchner
Umweltzone ohne gültige Feinstaublakette oder
Ausnahmegenehmigung befahren worden sei.

Die Annahme der Zettelaussteller ist falsch.
Die Plakette wir dem Fahrzeug zugeteilt und das bleibt auch
bei einer Ummeldung so.
Anhand der alten Fahtzeugscheine kann ja lückenlos bewiesen
werden, das es sich bei dem Fahrzeug um jenes handelt, für
welches die Plakette ausgestellt wurde.

Wie wäre es, wenn es den entsprechenden Fahrzeugschein nicht mehr gäbe?
Das Fahrzeug sei für einen Tag auf ein Autohaus zugelassen gewesen und dann vom armen Ticket-Opfer erworben worden.

35. BImSchV

Wurde mir auch bei der Zulassungsstelle so bestätigt.
Natürlich mit dem Hinweis, das man im Zweifel erstmal nen
Bußgeldbescheid bekommt, da es Vorort nicht nachvollziehbar
ist.

Würde ggf. ein Hinweis an die Behörde bzgl. der für das Fahrzeug erteilten Plakette ausreichen?

Danke und Gruß,
M.