der Flächennutzungsplan steht einem Erwerb nicht entgegen,
allerdings ggf. einer Nutzungsänderung.
ist das kommunen- oder länderspezifisch?
Als ich Interesse zeigte, ein Stück Acker zu erwerben, wurde
mir beschieden, daß ich diese Land nicht erwerben könne, da es
als Ackerland ausgewiesen sei und ich kein Bauer.
Was ich damit vorhatte (Obstwiese = keine Nutzungsänderung)
hatte ich bis dahin noch gar nicht gesagt.
Hallo Gandalf,
der Flächennutzungsplan hat seine Rechtsgrundlage in § 5 BauGB (http://dejure.org/gesetze/BauGB/5.html). Er hat gegen den Einzelnen keine Rechtswirkung. § 7 BauGB (http://dejure.org/gesetze/BauGB/7.html) sagt aber: Öffentliche Planungsträger, die nach § 4 oder § 13 beteiligt worden sind, haben ihre Planungen dem Flächennutzungsplan insoweit anzupassen, als sie diesem Plan nicht widersprochen haben.
Ich fasse mal entsprechend deiner Frage zusammen. Das ist Bundesrecht.
Der Flächennutzungsplan kann auch niemanden verbieten, die bisherige Nutzung weiter auszuüben, auch wenn etwas anderes geplant ist. Bei einer beantragten Nutzungsänderung steht er dann aber ggf. entgegen.
Ein ehrlicher Verkäufer wird darauf hinweisen.
Prinzipiell kann jeder landwirtschaftliche Nutzflächen erwerben. Ob du auf der Fläche Gras für den anderen Gandalf (http://www.duplosche.de/gandalf1.jpg) haust oder die Fläche an einen Bauern verpachtest, ist egal.
Allerdings ist es so, dass unter Bauern oft Flächenkonkurrenz herrscht. Durch Baugebiete und Straßen verlieren sie ständig Flächen. Dazu kommen noch Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Mit viel Kosten werden Flurneuordnungsverfahren gemacht, um wirtschaftlich sinnvolle Grundstücksgrößen zu erhalten.
Weiterhin könnte die Gemeinde befürchten, dass du benachbart an dein Grundstück eine Streuobstwiese anlegst und dann nach einigen Jahren den Zaun verlängerst. Das ist ein bekanntes Mittel, Flächen im Außenbereich in Nutzung zu nehmen.
Das Benannte und sicher auch noch einiges andere könnte eine Verkaufsentscheidung gegen dich beeinflussen. Der Flächennutzungsplan ist aber regelmäßig keine Rechtsgrundlage für eine Ablehnung.
Noch ein Hinweis zum Verkaufspreis an Viktoria:
Was ich als ein großes Problem sehe, ist die tatsache
dass ein Eigentümer sicher meist mehr haben möchte
als solche ein Land wert ist.
Der Wert berechnet sich nicht aus der gegenwärtigen Nutzung sondern aus der Nutzungsmöglichkeit. Potentielles Garten- oder gar Bauland ist teurer als ein Acker, der es auf absehbare Zeit auch bleiben wird.
Grüße
Ulf