Feld zu Grundstück erwerben

Guten Tag,

wir haben ein Grundstück was direkt an einem Feld angrenzt. Wir würden dies gerne vergrößern indem wir ein Stück Feld hinzukaufen.

Meine Fragen:

Wo finde ich heraus wer der Eigentümer des Feldes ist?
Man müsste diesen kleinen Teil des Grundstücks sicher vermessen lassen, was kostet soetwas ca. ?

Vielen Dank für Ihre Antworten,

Victoria

Hi VIctoria,

Wo finde ich heraus wer der Eigentümer des Feldes ist?

das steht im Grundbuch.
Einsehbar im Grundbuchamt.
Wenn ihr es nicht dürft (warum auch immer) kann ein Anwalt oder Notar stets Einblick erhalten.

Man müsste diesen kleinen Teil des Grundstücks sicher
vermessen lassen, was kostet soetwas ca. ?

Wichtiger ist, ob Ihr das Grundstück überhaupt kriegt.
Es gibt einen sog. Flächennutzungsplan und wenn dort Ackerland steht, kann es passieren, daß Du als Nichtagrarökonom dieses Land gar nicht erwerben kannst.

Über die Kosten habe ich kein Ahnung, es dürfte sich aber im Rahmen von etwa 500 - 1000 € bewegen (vorsicht! seeehr grobe Schätzung)

Gandalf

Wichtiger ist, ob Ihr das Grundstück überhaupt kriegt.
Es gibt einen sog. Flächennutzungsplan und wenn dort Ackerland
steht, kann es passieren, daß Du als Nichtagrarökonom dieses
Land gar nicht erwerben kannst.

Hallo Gandalf,
der Flächennutzungsplan steht einem Erwerb nicht entgegen, allerdings ggf. einer Nutzungsänderung.
Grüße
Ulf

Hallo Ulf,

der Flächennutzungsplan steht einem Erwerb nicht entgegen,
allerdings ggf. einer Nutzungsänderung.

ist das kommunen- oder länderspezifisch?
Als ich Interesse zeigte, ein Stück Acker zu erwerben, wurde mir beschieden, daß ich diese Land nicht erwerben könne, da es als Ackerland ausgewiesen sei und ich kein Bauer.

Was ich damit vorhatte (Obstwiese = keine Nutzungsänderung) hatte ich bis dahin noch gar nicht gesagt.

Gandalf

Hallo Gandalf,

danke für die schnelle Antwort. Was ich als ein großes Problem sehe, ist die tatsache dass ein Eigentümer sicher meist mehr haben möchte als solche ein Land wert ist.
Bsp.: Das Feld gehört einem Privaten und verpachtet es an eine landwirtschaftliche Einrichtung. Feldpreis dürfte pro m2 sicher nur im centbereich liegen, aber der Eigentümer hat vielleicht andere Vorstellungen die in den Euro Bereich gehen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Victoria,

Feldpreis dürfte pro m2
sicher nur im centbereich liegen,

nanana, sooo billig ist Land nun auch wieder nicht.

aber der Eigentümer hat
vielleicht andere Vorstellungen die in den Euro Bereich gehen.

Womit er ev. gar nicht mal so daneben liegt.
Es gibt Grundwertkarten, die für Bereiche einen ungefähren! Wert von Land angeben.
Die kannst Du beim Katasteramt, bei Banken oder Maklern einsehen.
Dann hast Du eine ungefähre Vorstellung, wie teuer das Land dort ist.

Gandalf

Hi VIctoria,

Wo finde ich heraus wer der Eigentümer des Feldes ist?

das steht im Grundbuch.
Einsehbar im Grundbuchamt.

Hallo,
vorher Flurstueck-Nummer im Katasteramt feststellen.
Gruss Helmut

der Flächennutzungsplan steht einem Erwerb nicht entgegen,
allerdings ggf. einer Nutzungsänderung.

ist das kommunen- oder länderspezifisch?
Als ich Interesse zeigte, ein Stück Acker zu erwerben, wurde
mir beschieden, daß ich diese Land nicht erwerben könne, da es
als Ackerland ausgewiesen sei und ich kein Bauer.
Was ich damit vorhatte (Obstwiese = keine Nutzungsänderung)
hatte ich bis dahin noch gar nicht gesagt.

Hallo Gandalf,
der Flächennutzungsplan hat seine Rechtsgrundlage in § 5 BauGB (http://dejure.org/gesetze/BauGB/5.html). Er hat gegen den Einzelnen keine Rechtswirkung. § 7 BauGB (http://dejure.org/gesetze/BauGB/7.html) sagt aber: Öffentliche Planungsträger, die nach § 4 oder § 13 beteiligt worden sind, haben ihre Planungen dem Flächennutzungsplan insoweit anzupassen, als sie diesem Plan nicht widersprochen haben.

Ich fasse mal entsprechend deiner Frage zusammen. Das ist Bundesrecht.

Der Flächennutzungsplan kann auch niemanden verbieten, die bisherige Nutzung weiter auszuüben, auch wenn etwas anderes geplant ist. Bei einer beantragten Nutzungsänderung steht er dann aber ggf. entgegen.
Ein ehrlicher Verkäufer wird darauf hinweisen.

Prinzipiell kann jeder landwirtschaftliche Nutzflächen erwerben. Ob du auf der Fläche Gras für den anderen Gandalf (http://www.duplosche.de/gandalf1.jpg) haust oder die Fläche an einen Bauern verpachtest, ist egal.

Allerdings ist es so, dass unter Bauern oft Flächenkonkurrenz herrscht. Durch Baugebiete und Straßen verlieren sie ständig Flächen. Dazu kommen noch Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Mit viel Kosten werden Flurneuordnungsverfahren gemacht, um wirtschaftlich sinnvolle Grundstücksgrößen zu erhalten.
Weiterhin könnte die Gemeinde befürchten, dass du benachbart an dein Grundstück eine Streuobstwiese anlegst und dann nach einigen Jahren den Zaun verlängerst. Das ist ein bekanntes Mittel, Flächen im Außenbereich in Nutzung zu nehmen.

Das Benannte und sicher auch noch einiges andere könnte eine Verkaufsentscheidung gegen dich beeinflussen. Der Flächennutzungsplan ist aber regelmäßig keine Rechtsgrundlage für eine Ablehnung.

Noch ein Hinweis zum Verkaufspreis an Viktoria:

Was ich als ein großes Problem sehe, ist die tatsache
dass ein Eigentümer sicher meist mehr haben möchte
als solche ein Land wert ist.

Der Wert berechnet sich nicht aus der gegenwärtigen Nutzung sondern aus der Nutzungsmöglichkeit. Potentielles Garten- oder gar Bauland ist teurer als ein Acker, der es auf absehbare Zeit auch bleiben wird.
Grüße
Ulf