Hallo,
vor einigen Wochen habe ich eine Alufelge zu einem Aufbereiter gesendet.
Sie kam auch bei Ihm an und Er meinte er bekommt sie wieder in Ordnung.
Nach 2-3 Tagen rief ich wieder an um mich zu erkundigen wie es aussieht.
Er meinte Die felge ist fertig und er hatt sie wieder Versandt.
So jetzt das eigentliche Problem.
Seit zwei Wochen warte ich nun auf meine Felge und sie kommt einfach nicht.
Ich habe schon mermals dort angerufen. Er wollte sein Lager nochmal durchsuchen.
Scheinbar hat er auch kein Versandnachweiß dafür, das Er sie an mich gesendet hat.
Ich habe noch nix bezahlt, weil es auf Nachname gehen sollte. Ich will aber meine Felge wieder haben. Was kann ich jetzt machen wenn Er sie nicht findet. Was haltet Ihr von Anklagen oder Entschädigung.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Hallo!
Schlampiger Laden !
Bei Nachnahme muss er einen Versandnachweis haben, anders geht’s nicht.
Da der Kunde wohl einen Nachweis über die Anlieferung der Felge hat und die Telefonate als Nachweis des Eingangs und der Bearbeitung in Werkstatt hat sollte das schon klappen.
Man setze der Werkstatt schriftlich eine Frist zur Rücklieferung und stellt bereits darin die Geltendmachung von Schadenersatz für eine neue(gebrauchte) Felge klar, falls Felge endgültig verloren gegangen sein sollte.
MfG
duck313
Okay vielen Dank
Hallo,
ich schließe mich meinem Vorposter an:
Den Auftragnehmer („Felgenaufbereiter“) schriftlich in Verzug setzen (= Termin setzen, z.B. in 14 Tagen = 22.10.2013), Brief per Einschreiben/Rückschein versenden, um selbst einen Nachweis zu haben.
Geltendmachung von Schadensersatz bei sog. „Nichterfüllung“ bzw. „Verlust“ ankündigen. Ggfs. schon mal die Wiederbeschaffungskosten recherchieren, damit Du ggfs. auch bereits einen Betrag (inklusive aller Nebenkosten) nennen kannst.
Bevor ich aber einen solchen Aufwand betriebe, täte ich doch erst noch einmal dort anrufen. (Ein Anruf kostet nicht viel, und Kollege A in der Firma weiß möglicherweise etwas anderes als Kollege B - das sollte man bedenken!) -
Frage nach, wann die Felge und mit welchem Dienstleister (Post/DHL, GLS, DPD, UPS etc. oder Spedition) versandt wurde. In der Regel sind Pakete bei vorgenannten Firmen bis 500 Euro versichert, bei Fracht durch Spedition kann dies anders aussehen. In jedem Fall ist dafür die Registriernummer der Sendung erforderlich. Und die sollte Dir der beauftragte „Felgenaufbereiter“ nennen können. -
HTH, Gruß DF