Felsen als Parkplatzbegrenzung erlaubt?

Hallo,

mal sehen, ob mir jemand helfen kann!

Ich parkte an einem Supermarkt an der äußerst rechten Parkniesche, die durch Randsteine abgegrenzt war. Beim rückwärts herausfahren mußte ich nach links einschlagen. Dabei zerkratzte ich mir meinen Kotflügel, weil direkt neben dem Randstreifen ein ca. 40 cm hoher Felsenstein lag.

Man möchte glauben, dass man beim Herausfahren erst mal mit den Reifen den Randstein berührt und sich nicht gleich den Kotflügel beschädigt.

Meine Frage dazu: Ist es erlaubt, einen derartigen niedrigen Felsen als Begrenzung zu verwenden der vom Fahrersitz aus nicht zu sehen ist?

Vielen Dank schon mal für eine hilfreiche Antwort!

Grüße von
Helmut

Hallo,

Hallo,

mal sehen, ob mir jemand helfen kann!

Ich parkte an einem Supermarkt an der äußerst rechten
Parkniesche, die durch Randsteine abgegrenzt war. Beim
rückwärts herausfahren mußte ich nach links einschlagen. Dabei
zerkratzte ich mir meinen Kotflügel, weil direkt neben dem
Randstreifen ein ca. 40 cm hoher Felsenstein lag.

Wieviele cm ?
Bevor man aus einer Parklücke herausfährt sollte man sich zuerst
das Gelände anschauen.
Dies gilt auch auf jedem öffentlichen Parkplatz, bzw. Parkhaus.

Hätte da jetzt ein Kind gesessen, wäre wohl das Überfahren des Kindes in Kauf genommen worden, mit dem Hinweis ich habe es nicht gesehen.

Man möchte glauben, dass man beim Herausfahren erst mal mit
den Reifen den Randstein berührt und sich nicht gleich den
Kotflügel beschädigt.

glauben ist fehl am Platz - siehe oben!

Meine Frage dazu: Ist es erlaubt, einen derartigen niedrigen
Felsen als Begrenzung zu verwenden der vom Fahrersitz aus
nicht zu sehen ist?

ja - siehe oben!

Vielen Dank schon mal für eine hilfreiche Antwort!

Grüße von
Helmut

Gruß Merger

Hallo,

es ist meine erste Frage an das Forum und wegen der Formulierung etwas misslungen. Daher bitte alten Beitrag löschen. Ich versuche es nochmal. Sorry!

An einem Supermarkt ist die äußerst rechten Parkniesche durch Randsteine abgegrenzt. Beim rückwärts herausfahren muß man nach links einschlagen. Dabei zerkratzt man sich den Kotflügel, weil direkt rechts neben dem seitlichen Randstreifen ein ca. 40 cm hoher Felsenstein liegt.

Man möchte glauben, dass man beim Herausfahren erst mal mit den Reifen den Randstein berührt und sich nicht gleich den Kotflügel beschädigt.

Was meint ihr dazu: Ist es erlaubt, einen derartigen niedrigen Felsen als Begrenzung zu verwenden der vom Fahrersitz aus nicht zu sehen ist?

Grüße von
Helmut

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