Hallo,
mal sehen, ob mir jemand helfen kann!
Ich parkte an einem Supermarkt an der äußerst rechten Parkniesche, die durch Randsteine abgegrenzt war. Beim rückwärts herausfahren mußte ich nach links einschlagen. Dabei zerkratzte ich mir meinen Kotflügel, weil direkt neben dem Randstreifen ein ca. 40 cm hoher Felsenstein lag.
Man möchte glauben, dass man beim Herausfahren erst mal mit den Reifen den Randstein berührt und sich nicht gleich den Kotflügel beschädigt.
Meine Frage dazu: Ist es erlaubt, einen derartigen niedrigen Felsen als Begrenzung zu verwenden der vom Fahrersitz aus nicht zu sehen ist?
Vielen Dank schon mal für eine hilfreiche Antwort!
Grüße von
Helmut