Mieter A lebt unter dem Dach an einer stark befahrenen Straße (von 6 Uhr morgens bis zwei Uhr nachts) und hat zudem auch leider ein empfindliches Gehör. Die Fenster sind dreißig Jahre alt und sehr dünn Es sind kleine Fenster. Vermieter B stellt sich jedoch quer, in dieser Hinsicht etwas zu tun.
1.) Ist der Vermieter dazu verpflichtet? Es zieht außerdem, regnet auch bei geschlossenen Fenstern rein. Leider hat er bisher nicht auf die Anfragen von Mieter A reagiert. Mietminderung lohnt sich nicht, da A ja hier wohnen will, ohne Lärm. Leider ist dies ganz selten. Wenn es aber ruhig ist, ist die Wohnung sehr schön und gemütlich.
2.) Und gibt es ein gutes Finanzierungskonzept?. ZBsp. dass Mieter A das abwohnen könnte oder ähnliches.
3.) Wenn der Vermieter dazu verpflichtet ist, wie kann man ihm beibringen? In freundlicher Weise, da A ja drin wohnen muss?
Meist wirken sich solche Fenster auch auf die Miete aus. Der Mieter zahlt für einen schlechteren Standard auch entsprechend weniger Miete. Man muss auch berücksichtigen, ob es sich um einen Alt- oder Neubau handelt. Grundsätzlich könnte der Mieter bei zugigen und undichten Fenstern mit Feuchtigkeitseintritt zu einer Mietminderung in Höhe von ca. 10 % berechtigt sein.
Eine einvernehmliche Lösung könnte so aussehen, dass man den Vermieter um den Einbau neuer Fenster bittet und dafür eine höhere Miete akzeptiert.
hallo Bitter moon,
so hatte sich das A auch gedacht. A wohnt im Altbau, Miete ist billiger. Aber A würde wegen der Fenster sogar höhere Miete hinnehmen. Leider stellt sich Vermieter B noch quer. Obwohl A schon die finanziellen Mittel hätte, was zu übernehmen.
Mietminderung will A nicht, da es A nur um die Ruhe und dem trockenen Wohnen geht…A hat schon seit längerem Wohnungen gesucht, doch keine war so gut wie diese Wohnung.
Gruß und Danke, Hermine.
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gibt es jedoch noch andere Lösungen zu dem Problem, z.Bsp. dass Mieter A die 2000 Euro irgendwie abstottert? Wie kann Mieter A den Vermieter B zu einem Ergebnis bewegen? Vermieter B kümmert sich nämlich nicht um das Haus (Bsp.: es müsste auch die allgemeine Eingangstür repariert werden, nach mehrmaligen Bitten nicht geschehen).
Gruß und Danke, Hermine.
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grundsätzlich finde ich es nicht falsch, wenn ein Mieter der etwas haben möchte bereit ist, selbst dafür in Leistung zu gehen, aber in diesem hypotetischen Fall geht es um Mängel die der Vermieter zu beseitigen hat.
Es kann nicht sein, dass Mieter das Eigentum eines untätigen Vermieters sanieren.
Einem solchen Mieter würde ich den Gang zum Mieterschutzbund empfehlen.
der Meinung ist A auch. Mit dem Vermieter B kann A nicht verhandeln,
wie du schon sagst, ist dieser sehr untätig. Nur A muss es ja drin aushalten. A hat sich schon mehrere Wohnungen angesehen, bis jetzt noch nichts gefunden. Eventuell muss sich dieser Mieter mal mehr dahinter klemmen…- Gruß, Hermine.
P.S.: da man mit dem Vermieter B nicht mehr reden kann, wäre wohl ein Auszug das beste, jedoch war die Wohnungssuche schwierig. Müsste A dem Vermieter eine Mietminderung androhen? Aber was wären das für Konsequenzen…
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die Mietminderung kann einen Anreiz für den VM darstellen in die Gänge zu kommen und vorhandene Mängel abzustellen.
Es gehört zu den Pflichten eines Vermieters die Wohnung in bewohnbarem Zustand zu halten, der Mieter zahlt dafür und hat ein Recht darauf. http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html
Wenn die Mietminderung gerechtfertigt ist, hat das für den Mieter keine negativen rechtlichen Konsequenzen, weshalb ein Anspruch auf Mietminderung immer mit fachlicher Unterstützung geprüft werden sollte wie Mieterschutz oder Anwalt.
Welche Folgen abseits des Mietrechts das für das persönliche Verhältnis Mieter/Vermieter hat, kann man aber nicht vorhersehen.
Hallo Maja,
danke für die Antwort, war wirklich …gut für den hypothetischen Fall. Könnte Mieter A dem Vermieter B dies in einem freundlichen Schreiben mitteilen, oder wäre ein persönliches Gespräch besser? Leider fanden schon viele Gespräche - jedoch immer zwischen tür und Angel - statt.
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Hallo,
da die Fenster sich doch wohl nicht plötzlich verschlechtert haben, sehe ich hier überhaupt keine Veranlassung zu einer Mietminderung. Wenn der Vermieter nichts ändern möchte, kann man ihn nicht dazu zwingen, sondern sich nur eine andere Wohnung suchen.
Gruß
loderunner (ianal)
P.S.: für die anderen: Mieter A wird nun schriftlich Beseitigung der Mietmängel beantragen. Denn Mieter sind ja auch verpflichtet, Mietmängel aufzuweisen.
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da die Fenster sich doch wohl nicht plötzlich verschlechtert
haben, sehe ich hier überhaupt keine Veranlassung zu einer
Mietminderung. Wenn der Vermieter nichts ändern möchte, kann
man ihn nicht dazu zwingen, sondern sich nur eine andere
Wohnung suchen.
dann entschuldige meinen Kommentar…aber es ging nicht nur um Mietminderung, sondern um Beteiligung des Mieter A bei den Kosten der Reparatur der Fenster, bzw. dass Vermieter B sich überhaupt mal bewegt.
Im übrigen ist der Vermieter - soweit der Informationsstand von Mieter A - verpflichtet, alle zwei Jahre den Zustand der Wohnung zu überprüfen. Ist natürlich rein rein theoretisch, praktisch siehts ja anders aus…(wieder gegooglet). Der Mieter muss dafür im Gegenzug die Mietmängel anzeigen, auch z.Bsp. solche, die nicht in seiner Wohnung sich befinden, wie z.Bsp. kaputte Tür im Eingang, oder nicht funktionierendes Ganglicht.
Es ging generell darum, undichte Fenster instand zu halten. Denn Mieter A sitzt in einer Wohnung, in der es zieht und reinregnet (es geht nicht nur um den Lärm). Dies fällt - einfach googlen - unter Mietmängel. Wobei dabei nicht die Mietminderung angestrebt werden sollte, sondern eine Reparatur der Fenster (z.Bsp. Dichtung auswechseln u.ä.), also Beseitigung der Mietmängel; und wie Mieter A das anpacken sollte. Mieter A wollte sich gegebenenfalls an den Kosten beteiligen.
Übrigens: es fällt auch Taubendreck unter Mietmangel, aber darüber mag man sich streiten…(Ansichtssache).
So, hoffentlich verständlich geschrieben, da kein Jurist.
Dann viele Grüße, Hermine.
P.S.: und eine Wohnung zu suchen ist oft nicht einfach (zumal die Wohnung zu gut ist, um aufgegeben zu werden, also muss Mieter A erst mal den nächstbesten Schritt gehen).Zum Schluss: wie heißt es so schön - wenn das Wörtchen wenn nicht wär, wär ich Millionär.
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Im übrigen ist der Vermieter - soweit der Informationsstand
von Mieter A - verpflichtet, alle zwei Jahre den Zustand der
Wohnung zu überprüfen.
Das wäre mir neu. Im Gegenteil haben Gerichte entschieden, dass der Vermieter nicht öfter als alle zwei Jahre überhaupt das Recht hat, die Wohnung zur Überprüfung zu betreten.
Der Mieter muss dafür im Gegenzug die Mietmängel anzeigen, auch
z.Bsp. solche, die nicht in seiner Wohnung sich befinden, wie
z.Bsp. kaputte Tür im Eingang, oder nicht funktionierendes
Ganglicht.
Genau. Und deshalb muss der Vermieter gar nicht kontrollieren.
Es ging generell darum, undichte Fenster instand zu halten.
Dazu gibt es billige Dichtungen, die der Mieter selber reinkleben kann und die unter die normalerweise vorhandene Kleinreparaturklausel fallen. Damit wäre dann leider schon der gesetzliche Anspruch erschöpft.
Denn Mieter A sitzt in einer Wohnung, in der es zieht und
reinregnet (es geht nicht nur um den Lärm). Dies fällt -
einfach googlen - unter Mietmängel.
Ja, natürlich. Es kommt halt drauf an, ob der Mangel neu aufgetreten ist oder schon immer bestanden hat. Neu aufgetreten ist hier sicher die Undichtigkeit, aber nicht der mangelnde Lärm- und Wärmeschutz. Deshalb besteht Anspruch auf das Abdichten, aber nicht auf neue Fenster.
So, hoffentlich verständlich geschrieben, da kein Jurist.
Ich auch nicht! Was ich hier schreibe, habe ich auch nur aus diesem Forum und von google.
danke noch mal für deine Antwort. Mieter A wird trotzdem mal probieren, was geht…Mieter A hat auch schon billige Dichtungen probiert , (passt wohl eher ins Forum Handwerk), die aber nicht funktionierten (Dichtungen von Tesa). Mal sehen, vielleicht wird dann es aber mit dem Abdichten klappen, und vielleicht wird das auch ausreichen.
Gruß, Hermine.
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