Guten Morgen allerseits,
in einer kleinen Wohnung,in einem Mehrfamilienhaus, z.Zt. vermietet, sind die Fenster mittlerweile so schlecht, dass ein Austausch dringend nötig ist, was auch von einem Fachmann so bestätigt wurde.
Die Eigentümergemeinschaft hat letztes Jahr den gemeinschaftlichen Austausch verschoben, im April ist das Thema erneut auf der Tagesordnung, es soll wegen der hohen Rücklagen das ganze Haus daraus neue Fenster bekommen.
Da unsere sehr schlecht sind, wollten wir den Austausch vorziehen und dann bei dem irgendwann erfolgenden Gesamtaustausch mit verrechnen lassen.
Die HV sagt jetzt allerdings, wenn wir vorziehen, müssen wir alles selbst bezahlen, es gibt dann nix aus dem Gemeinschaftstopf!
Ist diese Vorgehensweise der HV so haltbar, oder müssten wir
auf alle Fälle aus dem auch durch uns gefüllten Rücklagentopf den Anteil später erstattet bekommen?
Die inzwischen durchgeführte provisorische Abdichtung haben wir auch selbst bezahlen müssen.
Für eure Meinung danke ich schon im vorraus,
Gruss
Peter
Hallo Peter,
eine spätere Erstattung aus dem Rücklagentopf halte ich für nicht möglich.
Die Eigentümergemeinschaft entscheidet eben über gemeinschaftliche Erneuerungen zudem auch über den Umfang und die Kosten.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Gemeinschaft dazu verpflichtet wäre später „selbst“ durchgeführte Sanierungen zu erstatten. Das wäre ja auch für eine gesunde Zukunftsorientierte Finanzierung des Haushaltsplans sehr schwierig nachzuhalten wer nun was erneuert hat.
Ob es rechtlich so ist weiß ich jedoch nicht, würde ich nach der Logik und meiner erfahrungen jedoch mal so ohne gewähr in den Raum stellen.
Vielleicht sollte man die Verwaltung mal darauf ansprechen und diesen Vorschlag unterbreiten, vielleicht ist diese da etwas flexibel und berücksichtigt dies.
Hallo,
die Fenster „gehören“ der Gemeinschaft, daher bräuchte man auch einen Beschluß der Gemeinschaft, wenn man sie erneuern will. In diesem Beschluß wird dann auch dei Kostenfrage geregelt.
Daß es relativ gesehen günstiger kommt ein ganzes Haus auf einmal zu renovieren, als jede Wohnung für sich, dürfte auch klar sein. Ausnahmen bestätigen aber auch hier die Regel.
Was passiert, wenn jemand eigenmächtig etwas am Gemeinschaftseigentum ändert, sollte in der Teilungserklärung stehen. In aller Regel steht da, daß der, der bestellt auch bezahlt und auch für die Folgekosten aufkommt (falls z.B. Mängel an der Isolierung entstehen und der Handwerker insolvent ist, also nicht mehr leistet).
Cu Rene
… dessen ungeachtet kann man von der Gemeinschaft, deren Eigentum nicht die Eigenschaften erfüllt das es zu erfüllen hat, Schadenbeseitigung fordern bzw. auch Schadenersatz für einen möglicherweise erlittenen Schaden fordern.
vnA (ianal)
ah, danke, das werd ich machen, denn wir haben ja das erst mal reparieren lassen…
Guten Tag,
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Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine ohne Wissen und Genehmigung durch die Eigentümer eigenmächtig durchgeführte Reparatur an fremdem Eigentum nachträglich von den Eigentümern zu zahlen ist.
Aber ianal
vnA
Prinzipiell hat ein Sondereigentümer Gemeinschaftseigentum nicht zu verändern, was ja gerade bei Fenstern unmittelbar einsichtig ist: Das Aussehen der Fenster ist durch viele Komponenten definiert: Rahmenbreite, Rahmenfarbe, Einteilung der Fensterflächen, Tönung, Verspiegelung der Scheiben usw.
Bei Ersatz von Altbaufenstern wird häufig auch der Putz der Außenfassade beschädigt - manchmal ist auch ein Austausch der Außenfensterbänke damit verbunden…
Wenn jeder Sondereigentümer in eigener Regie einen Austausch vornehmen ließe, würde man recht bald die Häuser von außen erkennen, die in Eigentumswohnungen aufgeteilt wären.
Man hat der Eigentümergemeinschaft und hier als Vertreter dem WEG-Verwalter gegenüber einen Anspruch auf „ordnungsgemäße Verwaltung“ des Gemeinschaftseigentums.
Falls der Verwalter/Eigentümergemeinschaft nicht aktiv wird, ist man auf den Gerichtsweg verwiesen.
Schadensersatz kann man auch verlangen/erstreiten, falls man ihn beziffern und nachweisen kann.
Die inzwischen durchgeführte provisorische Abdichtung haben
wir auch selbst bezahlen müssen.
Warum? Das ist schlichtweg Aufgabe der Verwaltung sowas machen zu lassen. Und wenn die Eigentümergemeinschaft realisiert, dass Reparaturen unwirtschaftlich sind, beschließen sie auch einen Austausch.
Gruß n.