Fenster ---> Gemeinschaftseigentum

Hallo,
ein immer wieder gern diskutiertes Problem, wo endet das Sondereigentum und wo beginnt das Gemeinschaftseigentum. Eine Familie wohnt als Eigentümer in einem Mehrfamilienhaus und hat nun Undichtigkeit an einen Veluxdachfenster. Laut Teilungserklärung gehören die Fenster zum Gemeinschaftseigentum. Nun gibt es jedes Jahr in der Eigentümerversammlung eine Abstimmung darüber, dass die Fenster nun sozusagen Sondereigentum sind. Der Eigentümer hat jedesmal dagegen gestimmt.
Nun ist ein Feuchtigkeitsschaden aufgetreten
Nun kommen meine Fragen:

  1. Kann durch eine einfache Mehrheit in der Eigentümerversammlung die Teilungserklärung geändert werden.
  2. Gibt es dazu neue Gerichtsurteile.
  3. Ist nun der Eigentümer nun für alle Folgeschäden verantwortlich, die durch seine Fenster (insgesamt 15 Veluxfenster) entstehen.
  4. Mit welchen Kosten muss er rechnen, falls es zu einem Prozess kommt

Vielen Dank im Voraus.

Hallo,
steht in der Teilungserklärung nicht, dass die Fenster von aussen Gemeinschaftseigentum und von innen Sondereigentum sind?

Gruß
Plö

Hallo,

die Teilungserklärug ist verbindlich. Und zwar für alle.

Laut Teilungserklärung gehören die Fenster zum
Gemeinschaftseigentum.

Damit ist eigentlich alles gesagt.

Nun gibt es jedes Jahr in der
Eigentümerversammlung eine Abstimmung darüber, dass die
Fenster nun sozusagen Sondereigentum sind. Der Eigentümer hat
jedesmal dagegen gestimmt.

Hätte er nicht machen müssen - es gibt darüber keine Abstimmung in
dem Sinne. Die könnte nur mit der Zustimmung aller geändert werden
und denn, wenn ich mich nicht täusche, auch notariell beurkundet.

lg
Richard