Hallo,
ein immer wieder gern diskutiertes Problem, wo endet das Sondereigentum und wo beginnt das Gemeinschaftseigentum. Eine Familie wohnt als Eigentümer in einem Mehrfamilienhaus und hat nun Undichtigkeit an einen Veluxdachfenster. Laut Teilungserklärung gehören die Fenster zum Gemeinschaftseigentum. Nun gibt es jedes Jahr in der Eigentümerversammlung eine Abstimmung darüber, dass die Fenster nun sozusagen Sondereigentum sind. Der Eigentümer hat jedesmal dagegen gestimmt.
Nun ist ein Feuchtigkeitsschaden aufgetreten
Nun kommen meine Fragen:
- Kann durch eine einfache Mehrheit in der Eigentümerversammlung die Teilungserklärung geändert werden.
- Gibt es dazu neue Gerichtsurteile.
- Ist nun der Eigentümer nun für alle Folgeschäden verantwortlich, die durch seine Fenster (insgesamt 15 Veluxfenster) entstehen.
- Mit welchen Kosten muss er rechnen, falls es zu einem Prozess kommt
Vielen Dank im Voraus.