Hallo,
Mehrfam.haus, mehrere Mietwohnungen u. mehrere Eigentumswohnungen.
Doppelt verglaste Fenster.
Einige Fenster (Sanierung vor mehr als 10 J., also keine Garantie mehr)
bei Wohnungseigentümern sind undicht, ziehen Luft zwischen die Scheiben, setzen Schimmel an und erblinden mehr u. mehr.
Noch mal: nicht in der Wohnung, sondern zwischen den beiden Scheiben.
Wer muß die Reparatur bzw. den Fensteraustausch bezahlen?
mfg
das ist eigentlich eine typische Erscheinung bei Doppelfenster der älteren Generation.
Wenn ihr eine professionelle Hausverwaltung habt, dann sollte das aus der Instandhaltungsrücklage bezahlt werden.
Damit wird dann auch das einheitliche Erscheinungsbild der Liegenschaft gewahrt, bevor da Jeder selbst rummurkst…
Einen Rechtsanspruch gibt es jedoch darauf nicht! Das könnte dann aber mal bei der nächsten Eigentümerversammlung thematisiert werden, das es letztlich fast Jeden betreffen wird.
Mehrfam.haus, mehrere Mietwohnungen u. mehrere Eigentumswohnungen.
Einige Fenster bei Wohnungseigentümern sind undicht,
Wer muß die Reparatur bzw. den Fensteraustausch bezahlen?
Das ist in der Regel vertraglich vereinbart. Fenster sind zwar Gemeinschaftseigentum, daß bedeutet aber nicht zwingend, daß die Instandhaltungskosten auf die Eigentümer verteilt werden.
müsste in der Teilungserklärung geregelt sein. Meist ist es
so, dass die Rahmen Gemeinschaftseigentum sind, die Scheiben
Sondereigentum.
das mag man da reinschreiben, nur ist es nichtig (zumindest im Hinblick auf die Eigentumsfrage). Die Scheiben sind genauso gemeinschaftliches Eigentum wie die Rahmen. Eine Regelung wie von Dir beschrieben ist - wie gesagt - zwar nichtig, kann aber so interpretiert werden, daß die Kosten für Instandhaltung dem jeweiligen Sondereigentümer aufgebürdet werden sollen.
Insofern hilft ein Blick in die Teilungserklärung in der Tat, nur sollte man interpretieren können, was man dort findet.
das mag man da reinschreiben, nur ist es nichtig (zumindest im
Hinblick auf die Eigentumsfrage). Die Scheiben sind genauso
gemeinschaftliches Eigentum wie die Rahmen.
Warum ist das so? Gibt es eine ges. Regelung dafür?
Eine Regelung wie
von Dir beschrieben ist - wie gesagt - zwar nichtig, kann aber
so interpretiert werden, daß die Kosten für Instandhaltung dem
jeweiligen Sondereigentümer aufgebürdet werden sollen.
Wenn A drin steht, warum sollte es nichtig sein und B bedeuten, aber doch wie A interpretiert werden können?
Insofern hilft ein Blick in die Teilungserklärung in der Tat,
nur sollte man interpretieren können, was man dort findet.
Ja, das ist richtig. Aber -> siehe oben. Interpretation ist das eine, eine Regelung das andere.
das mag man da reinschreiben, nur ist es nichtig (zumindest im
Hinblick auf die Eigentumsfrage). Die Scheiben sind genauso
gemeinschaftliches Eigentum wie die Rahmen.
Warum ist das so? Gibt es eine ges. Regelung dafür?
Eine Regelung wie
von Dir beschrieben ist - wie gesagt - zwar nichtig, kann aber
so interpretiert werden, daß die Kosten für Instandhaltung dem
jeweiligen Sondereigentümer aufgebürdet werden sollen.
Wenn A drin steht, warum sollte es nichtig sein und B
bedeuten, aber doch wie A interpretiert werden können?
Ist im verlinkten Text erklärt. In der Kurzfassung: daß Verglasung und Rahmen Gemeinschaftseigentum ist, ist unabdingbar; gleichwohl respektiert die Judikative den der Regelung innewohnenden Wunsch der Gemeinschaft, für die Scheiben jeden Eigentümer selbst löhnen zu lassen.
Hast Du aber evtl. Urteile von Gerichten, die etwas weiter im Osten liegen???
Z.B Sachsen oder so?
Nicht das der Eigentümer sagt: „Ja die OLG`s im Westen…“ Eigentl.
gilts ja für alle. Aber manchmal auch unterschiedl. in den einz. Bundes-
ländern, wie mans gerade braucht!
bloli
Hast Du aber evtl. Urteile von Gerichten, die etwas weiter im
Osten liegen???
nein.
Z.B Sachsen oder so?
Nicht das der Eigentümer sagt: „Ja die OLG`s im Westen…“
Wenn er das sagt, dann kannst Du klagen und dann wird das Amtsgericht, das Landgericht und das Oberlandesgericht das gleiche entscheiden wie im Westen. Das Wohnungseigentumsgesetz ist ein Bundes- und kein Ländergesetz und die Frage, ob die Verglasung zum Gemeinschaftseigentum gehört oder nicht gehört zu den absoluten Grundlagen. Da wird kein Gericht in Deutschland auf einmal auf den Gedanken kommen, daß es die Sache vollkommen anders sieht als das die letzten Jahrzehnte entschieden wurde.
gilts ja für alle. Aber manchmal auch unterschiedl. in den
einz. Bundes-
ländern, wie mans gerade braucht!
„Wie mans gerade braucht“? Was soll das denn heißen?
eigentl. nur soviel, daß ich weiß, daß es in den untersch. Bundesländern auch z. B. unterschiedl. Bauordnungen gibt.
Man kann ja nie wissen. Deshalb frage ich ja.
Aber Deinen Link muß man eben auch bis zum Ende lesen. Nach der ersten Euphorie kam die Ernüchterung und nun bin ich wieder am Anfang und such erst mal die Teilungsvereinbarung raus. Vielleicht hab ich ja Glück.
Gruß bloli