aus Gedankenlosigkeit hat ein Mieter einen sehr großen Riss an der Balkontür verursacht. Der Mieter ist Haftpflicht- und Hausratversichtert.
Müssen der Mieter eine neue Scheibe selbst zahlen?
Vielen Dank für Eure hoffentlich hilfreichen Antworten.
na sicher, der Mieter hat doch diesen Schaden verursacht.
Der Schaden ist allerdings weder über die Privathaftpflicht noch über die Hausratversicherung abgedeckt, sondern nur über eine Glasversicherung.
Wenn er diese nicht hat, muss er wohl den Schaden selbst bezahlen.
Hausrat wird Glasbruch nicht zahlen und Haftpflicht nur,wenn
Mietsachschäden mitversichert sind(nachschauen).
nein - die PHV leistet auch dann nicht für Glasschäden!
In den allgemeinen Vertragsbedingungen steht folgendes:
Kein Versicherungsschutz besteht für Glasschäden, soweit Sie sich gesondert hiergegen versichern können.