Hallo, wir sind im märz diesen Jahres in eine Mietwohnung gezogen, bei einzug war die wohnung eigentlich in einem top zustandt! Jetzt nach der ganzen Zeit tauchen immer mehr mängel auf. Sehr schlechte Isolation, lärmbelässtigung, kein festnetz oder internet anschluss möglich, die fenster kann man nicht richtig öffnen oder schließen, genauso wie den roladen. Jetzt wollte ich vor einer Stunde das fenster schließen und ganz ohne vorwahnung fällt mir das fenster entgegen… ich bin im 4 monat schwanger und habe es grade so auffangen können und es langsam auf den boden gleiten lassen (ca 80kg)… die fenster sind meiner meinung nach schon sehr alt, alter spröder holzramen und keine doppelverglasung, die schraube die das fenster sichern, sind durch gerostet…
das problem ist das unsere vermieter sich nie irgendwelcher schuld bewusst waren, zudem sind sie und wir die einzigen bewohner des objektes… keine ahnung was jetzt zu tun ist! Seit dem ich das Fenster aufgefangen habe , habe ich auch starke unterleibsschmerzen… da unsere Zwillinge im moment kita ferien haben muss ich warten bis mein mann heute nach hause kommt von der arbeit!
1.) Kinder ins Auto/ins Taxi und ab zum Gynäkologen, nachsehen lassen, ob alles in Ordnung ist. Die stören sich nicht an den Kindern.
2.) Heute Abend mit Mann eine Mängelliste anfertigen und auch beschreiben, was heute passiert ist. Freundlich dem Vermieter schriftlich eine Frist von 2 Wochen zur Beseitigung der Mängel setzen.
Hallo,
das schreit ja gerade zu nach einer Komplettsanierung. So etwas wie mit den Fenster darf nicht passieren. Ich würde mal knallhart dem Vermieter auffordern sämtliche Mängel bis Ende August zu beseitigen (sschriftlich und per Einschreiben!) und sollte das nicht getan werden, mindert ihr 30% der Miete wegen Mangel in der Wohnqualität. Undichte, spröde, durchlässige Fenster.
Mietminderung dann ab September auch in Eigenregie von der Warmmiete durchführen. Zusätzlich dazu könnt ihr bis zur Beseitigung der Schäden den Rest der Miete „zurückhalten“. Unterschied zur Mietminderung ist, dass das zurückgehaltene Geld nach Beseitigung der Schäden an den Vermieter wieder zurückgezahlt werden muss. Mein Tipp alles was gemindert oder zurückgehalten wurde erstmal auf einem Extra Konto parken und nicht ausgeben dann is man immer auf der sicheren Seite, da ich jz den Fall nicht 100%ig kenne und man nie weiß wie im Zweifel Gerichte entscheiden.
LG
Hallo, weisen sie den Vermieter auf die Mängel hin und geben sie ihn eine Frist. Mindern sie ggf die Miete oder suchen sich eine andere Whg
Hallo!
Auf jeden Fall muss jetzt folgendes getan werden: Mängel schriftlich auflisten und dem Vermieter nachweislich zukommen lassen.
Zusätzlich: Wegen des akuten Problems mit dem Fenster Vermieter sofort anrufen und Reparatur fordern. Wenn dies verweigert wird entscheiden, ob ein kaputtes Fenster sicherheits- und temperaturtechnisch zumutbar ist bis der Vermieter es repariert und falls nicht Notdienst für Fenster und Türen anrufen, ob die helfen können. Rechnung an Vermieter.
Wegen der Schmerzen unmittelbar einen Arzt aufsuchen, Situation schildern und vom Arzt schriftlich den Besuch bestätigen und in einem die Diagnose geben lassen (kostet ggf. Attestgebühr).
Je nach Schmerzintensität sofort den Notarzt anrufen
naja, der vermieter muss die fenster halt reparieren lassen. zeigen sie ihm den mangel schriftlich an, notfalls wenn nichts passiert, lassen sie es selbst reparieren und verrechnen die kosten dafür mit der miete.
viele grüße
salomo
Umgehend schriftlich den Vermieter informieren und auf Beseitigung der Mängel
dringen. Fenster muss wohl umgehend instand gesetzt werden.
hallo .
erst mal muss du sofort den Vermieter benachrichtigen das dass Fenster aus den Halterung gefallen ist und er somit sofort Abhilfe zu leisten hat . Als Beweissicherung solltest du unbedingt alles Fotografieren (Schrauben Rahmen u.s.w. ) Das die Fenster keine Doppelverglasung haben kannst Du dem Vermieter nicht anlasten das hättet Ihr bei der Besichtigung selber sehen müssen , vor Beginn des Mietverhältnisses hätte der Vermieter Euch den auf ein für die Wohnung ausgestellten Energieausweis vorlegen müssen . Seid 2013 an muss der Energieausweis unaufgefordert und schon bei der Besichtigung des Objekts vorgezeigt werden .b Auch wenn die Wohnung nicht dem neusten Stand der Energetischen Anforderungen entspricht müsst Ihr nicht diese Mängel in kauf nehmen ,sprich Rollos ,Fenster müssen funktionieren. Unbedingt solltet Ihr die Mängel schriftlich an den Vermieter senden . Bei so einem Vermieter solltet Ihr unbedingt fachlichen Rat ,sprich Mieterverein oder Rechtsanwalt in Anspruch nehmen . Das kein Festnetz / Internet Anschluss möglich ist hätte der Vermieter sagen können ,ist aber kein Mangel weil es Heute andere Möglichkeiten gibt , Mobilfunk und LTE im sogenannten Zuhausetarif ,benutzen wir selbst da es bei uns auch keine Festnetzleitung die dem neuesten Stand enspricht gibt .
Hallo BigBigBig
Das kann ich ja gar nicht glauben, was ich da von dir lese. Das geht ja mal gar nicht, und schon gar nicht in deinem „Zustand“. Ich hoffe, dass sich deine Unterleibsschmerzen mittlerweile gelegt haben???
So wirklich weiß ich gar nicht, was ich dir antworten soll, vom Vermieter ist ja wohl kaum etwas zu erwarten. Ich könnte dir nur raten dich bei dem Mieterschutzbund zu melden und dort eventuell auch einzutreten, soll wohl irgendwas bei 80€ im Jahr kosten aber dann hast du immer jemanden an deiner Seite, der gegen einen Vermieter angehen kann.
Ich wünsche dir und deiner Familie, dass sich so schnell wie möglich an eurer Wohnsituation etwas ändert.
Ganz lieben Gruß von mir an euch…;O)
Bitte unbedingt den Mieterschutzbund in Anspruch nehmen. Du brauchst wahrscheinlich auch ne Rechtsschutzversicherung.
Gruß
Hallo!
Das Du wegen der Schwangerschaft zum Arzt fahren solltest wurde schon ausgeführt. Aber das wirst du ja sicher sowieso machen.
Das andere?
Zitat : "Wohnung war eigentlich in einem Topzustand "
Einzug ist erst wenige Montae her.
Was kann sich denn da so verschlechtern ? Ob Fenster uralt und verschlissen, nur einfach verglast sind, das alle sieht man und probiert es bei Besichtigung aus.
Schlechte Isolierung ? Wie merkt man das im Sommerhalbjahr. Hitze kommt rein ?
Kein Telefonanschluss ? Wusste man, muss man sich selbst kümmern und anmelden.
Fenster darf natürlich nicht nach innen kippen, selbst nach Fehlbedienung am Griff nicht. Das muss unbedingt repariert werden und wenn das über den Vermieter dauern sollte muss man eben selbst den Tischler bestellen.
Dein Mann war bei Besichtigung nicht mit ?
Man wundert sich schon.
MfG
duck313
über Internetverfügbarkeit und Bandbreite hätten sie sich wohl vorher erkundigen sollen.
wieso kein Telefonanschluß möglich sein soll verstehe ich nicht.
Bei Lärmbelästigung kommt es natürlich darauf an ob diese zu Beeinträchtigung der Wohnqualität führt.
defekte Fenster sind natürlich erheblicher Mangel und Pflicht des Vermieters dies zu beheben.
wenn sie keinen rechtsschutz haben würde ich empfehlen bei Mietverein ihrer Stadt nachzufragen.