Hallo!
Wenn ein Loch für eine Katzenklappe schon bei Einzug im Fenster war bzw. ein Fenster in einem Wintergarten so umgebaut wurde, dass man nur noch eine passende Katzenklappe einsetzen muss, was passiert dann, wenn die Fenster erneuert werden?
Muss der Vermieter darauf Rücksicht nehmen und die Katzenklappe in die neuen Fenster mit einbauen bzw. mit dem Mieter eine Lösung finden oder darf er sogar den Einbau in die neuen Fenster untersagen?
Ich habe auch schon nach Mietervereinigungen gesucht, um eine Antwort darauf zu erhalten, aber keine gefunden, die auch Nicht-Mitglieder beraten. Wenn jemand da einen guten Tipp hätte, wäre ich auch sehr dankbar.
Vielen Dank und viele Grüße
Fiax