Mal angenommen ein Mieter wohnt im Erdgeschoss und zerstört das Fenster in seiner Wohnung(weil er seinen Schlüssel verloren hat), damit er in seine Wohnung kann!
Der Mieter weiss, das in vier Wochen neue Fenster eingebaut werden.
(Das ist doch keine Freikarte, Fenster zu zerstören oder?)
Wie muß der Vermieter jetzt vorgehen?
Zur Info: Mieter lebt von Hatz 4 also nicht Zahlungsfähig.
wo nichts zu holen ist, macht es auch keinen Sinn, dagegen vorzugehen.
Man könnte den Mieter in dieser Wohnung die paar Wochen schmoren lassen, bis die neuen Fenster planmäßig eingebaut werden. Man könnte auch daran denken, eine Abmahnung auszusprechen wegen der Beschädigung des Eigentums des Vermieters … ob die Sachbeschädigung schon eine fristlose Kündigung trägt, bezweifle ich, aber man könnte das zumindest mal rechtlich prüfen lassen.
Man könnte auch über eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung nachdenken. Dass die Fenster sowieso ersetzt werden spielt dabei keine Rolle.