Fenster Schließmechanismus defekt

… habe gleich eine Frage.
Ein Wohnungsfenster wird geschlossen und innerhalb des Griffs gibt es ein Knack - etwas scheint gebrochen zu sein. Das Fenster lässt sich daraufhin nicht mehr - so, wie sonst auch - schließen. Etwas „greift“ nicht mehr.
Keine Gewalt wurde angewendet; es wurde auch nicht zugeknallt, es wurde ganz einfach normal geschlossen. Verschleiß könnte eine Ursache sein, da das Fenster (einfache Glasscheibe, kein Thermopen und noch aus schönem Holz) offensichtlich ein altes ist. Die gesamte Wohnung ist eher „auf altem Stand“. Wer ist zuständig für die Reparatur und Zahlung? Ist ein Fachmann hilfreich, der einschätzen kann, ob Verschleiß ein Grund sein kann?
Muss ein Vermieter Fenster auch mal warten im Laufe mehrerer Jahre ?
Über eine Antwort freue ich mich sehr und sage schon jetzt danke dafür.

Lieben Neujahrsgruß von
Viola

Hallo.

Grundsätzlich ist bei der Vermietung von Wohnraum der Vermieter für den Unterhalt und die Reparatur der Mietsache zuständig, sofern die Sache nicht durch den Mieter beschädigt wurde. Allerdings sollte man prüfen, ob es im Mietvertrag eine sogenannte „Kleinreparatur-Klausel“ gibt, wonach der Mieter kleinere Reparaturen bis zu einem gewissen Höchstbetrag aus eigener Tasche zahlen muss. Ansonsten muss der Vermieter angeschrieben werden und ihm muss der Schaden mitgeteilt werden, so dass er die Reparatur veranlassen kann. Auf keinen Fall sollte man selbst einen Handwerker beauftragen, da man ansonsten auf den Kosten sitzenbleiben könnte.