Hallo,
angenommen jemand wohnt 3,5 Jahre in einer Mietwohnung. Angenommen die Wohnung hat noch so alte Holzfenster die zweigeteilt sind (d.h. man kann die doppeltglasige Scheibe selbst öffnen).
Aufgrund des Alters und der Beschaffenheit sind die Fenster verzogen und nicht mehr wirklich dicht.
Angenommen die Fenster laufen ZWISCHEN den beiden Scheiben öfters an und der Lack ZWISCHEN den Scheiben ist daher mitgenommen/abeschplittert.
Wenn jetzt in einem Mietvertrag nicht explizit steht, dass der Mieter Fenster lackieren muss bei Auszug, kann das der Vermieter von ihm verlangen?
Merci,
Grüße