Fenster streichen bei Auszug

Hallo,

angenommen jemand wohnt 3,5 Jahre in einer Mietwohnung. Angenommen die Wohnung hat noch so alte Holzfenster die zweigeteilt sind (d.h. man kann die doppeltglasige Scheibe selbst öffnen).

Aufgrund des Alters und der Beschaffenheit sind die Fenster verzogen und nicht mehr wirklich dicht.

Angenommen die Fenster laufen ZWISCHEN den beiden Scheiben öfters an und der Lack ZWISCHEN den Scheiben ist daher mitgenommen/abeschplittert.

Wenn jetzt in einem Mietvertrag nicht explizit steht, dass der Mieter Fenster lackieren muss bei Auszug, kann das der Vermieter von ihm verlangen?

Merci,
Grüße

Ich gehe mal davon aus, dass es sich bei der Schilderung um sg. Kastenfenster handelt.
Zu den Schönheitsreparaturen gehört auch das Streichen der Fenster mit Ausnahme der Außenseiten. Also Innenfenster: Innen und Außen / Außenfenster: Innen
Sind die Schönheitsreparaturen ordnungsgemäß auf den Mieter übertragen, müssen auch Fenster gestrichen werden.
Ob dies nach 3,5 Jahren Mietdauer schon erforderlich ist, kann ich nicht sagen.

vnA

Also Innenfenster: Innen
und Außen / Außenfenster: Innen

Hätte nicht gedacht, dass der Mieter die Fenster von INNEN streichen muss da sie aufgrund von Undichtigkeit innen angegammelt sind.
Danke für die Info.

Wäre es in einem solchen Fall dann besser gewesen noch während der Mietzeit vom Vermieter die Sicherstellung der kompletten Dichtigkeit der 40 Jahre alten Fenster zu erledigen?

Grüße

Mieter ist verpflichtet Mängel an der Mietsache dem VM unverzüglich zu melden. Es könnte sonst sein, dass er sich Schadenersatzpflichtig macht.
Bei älteren Holzfenstern ist es nicht ungewöhnlich, dass sie einen Blow-Door-Test nicht bestehen.

vnA