Hallo !
Muß man beim Auszug aus einer Mietwohnung auch die Fenster und Türen streichen ?
Und wie sieht es mit den Heizungen aus ??
Ciao,
Frank.
Hallo !
Muß man beim Auszug aus einer Mietwohnung auch die Fenster und Türen streichen ?
Und wie sieht es mit den Heizungen aus ??
Ciao,
Frank.
Das kommt drauf an, ob man die Wohnung renoviert oder unrenoviert übergeben muss und, wann die betreffende Schönheitsreparaturen zuletzt ausgeführt wurden. Für Türen/Fenster/Heizungen gibt es bestimmte Fristen, in denen man sie während der Mietdauer regelmäßig streichen muss. Gerade bei den Fenstern sollte man sich aber mit dem Vermieter kurzschliessen: Als Mieter muss man ja nur die Innenseite der Fenster streichen - und das ist komplizierter, als gleich alles zu pinseln! Gleiches gilt für die Wohnungseingangstür.
Am besten bei allem: Sich mit dem Vermieter zusammensetzen und reden!
Gruß
Stefan
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Nur wenn man über eine laut Mietvertrag festgelegte Frist in der Wohnung wohnt, muß man Schönheitsreperaturen und Renovierungen durchführen. Meistens beginnt diese Frist nach 3 Jahren Miete.
Zuerst sollte geklärt werden, ob die Übernahme der Dekorationsarbeiten vertraglich wirksam (AGB) vereinbart wurde.
Der Zeitablauf gemäß Fristenplan sowie Zustand bei Übergabe ist nicht von wesentlicher Bedeutung. Wichtig ist der tatsächliche Zustand (also die Fällig- bzw. Überfälligkeit der Arbeiten) bei Rückgabe der Mietsache. Das muß indivuduell jedoch auch in Relation zur Dauer des Mietverhältnisses betrachtet werden.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]