Frau X unterschreibt einen Mietvertrag. Bei diesem Vertragsabschluss war ein Mangel bekannt, nämlich der dass die Fenster schwer zu öffnen sind.
Vor einieger Zeit war eine Fenster Firma bei Frau X in der Wohnung um die Fenster zu vermessen etc. Dieser Fenstermonteur meinte, dass die Fenster nicht mehr der DIN Norm entsprächen. Das eine Fenster kann Frau X nicht öffnen.
Hier liegt ein erheblicher Mangel vor, der bekannt ist. Nach mehreren
E-mails, auf die es keine Antwort gibt, hat Frau X genug und wahrscheinlich eine sehr hohe Heizkostenabrechnung.
Wie der Name schon sagt, verdienen Fenstermonteure ihr Geld damit Fenster zu montieren. Und nicht damit sie zu reparieren. Wo kein Bedarf vorhanden, muss er geschaffen werden, mit allen Mitteln.
Übrigens genügen die einwandfrei funktionierenden Fenster des Neubaues von 2008 auch nicht mehr der aktuellen DIN. Sollen jetzt alle Fenster in Deutschland ausgetauscht werden?
Wie gemietet, so gemietet. Allerdings sind Mängel natürlich zu beheben.
im gesamten Post steht nix von undichten Fenstern, sondern nur von schwergängigen bzw. einem nicht zu öffnenden.
Wo sollen dann erhöhte Heizkosten herkommen? Lediglich Folgeschäden durch unzureichende Lüftungsmöglichkeiten wären denkbar. Da der Mangel - wie geschrieben - bekannt und nicht vom Mieter verursacht ist, müsste der VM für diese Folgeschäden aufkommen.