Hallo,
laut unseren Bauzeichnungen im Notarvertrag soll im Essbereich im Wohnzimmer ein Fenster sein. Bei unserem letzen Besuch der Baustelle stellten wir jedoch fest, dass der Durchbruch in der Mauer für ein Fenster einfach weggelassen wurde. Laut Aussage von unserem Bauträger ist dies so korrekt weil die Zeichnung für mehrere Häuser erstellt wurde und ein Fenster bei uns nicht vorgesehen sei. Eigentlich hätten wir dort gerne das Fenster weil es im Essbereich dadurch etwas heller wird und wir nicht ständig Licht einschalten müssen. Können wir auf das Fenster bestehen…d.h. es muß eins dahin wie es in den Bauzeichnungen vorgesehen ist oder darf er ein und dieselbe Zeichnung für unterschiedliche Häuser nehmen und bei Bedarf das Fenster weglassen? Nachträglich im Rohbau ein Durchbruch für ein Fenster machen dürfte doch kein Problem sein oder?