In einen vermieteten Einfamilienhaus (Baujahr 1970) sollen die Fenster erneuert werden. Da stellt sich die Frage: Zweifach- oder Dreifachverglasung? Nun hat aber jemand gewarnt, weil die Fassade ungedämmt ist (und z.Z. auch keine Dämmung vorgesehen ist): Zitat: „Wenn die Außenwand über keine Dämmung verfügt, können durch eine Dreifachverglasung Probleme mit Schimmel entstehen. Das Problem besteht darin, dass der kälteste Ort möglichst das Glas
des Fensters sein sollte. Sind die Fenster jedoch besser „gedämmt“ als
die Fassade, so kann es passieren, dass der kälteste Ort des Gebäudes
die Fassade ist. Da Feuchtigkeit immer an den kalten Punkten
kondensiert, kann es so zu Tauwasser und damit zu Schimmelgefahr an den Wänden, besonders in den Laibungen kommen. Tauwassser an den Fenstern wäre
nicht so fatal; in den Wänden hingegen kann Wasser Schäden anrichten.“ Die Gefahr sei im konkreten Fall nur gering, weil die Aussenwände aus Naturbims-Vollsteinen (30 cm dick mit Kratzputz) bestehehen, die keine schlechte Wärmedämmung aufweisen würden. Aber sicher könne man nie sein. Frage: Hat jemand Erfahrung und kann aus der Praxis etwas dazu sagen?
Hallo!
Die Warnung ist berechtigt.
Jetzt wird es heikel. Was genau heißt „z. Z“? Kann es passieren, dass die Fassade in wenigen Jahren doch gedämmt werden soll? Man muss die gesamte Außenhülle sehen, nicht nur Einzelteile wie z. B. die Fenster. Wenn man die Fassade nachträglich dämmt, müssen die Fenster in eine andere Wandebene rücken, nämlich in die Ebene des größten Temperaturgefälles, also in die Ebene der Dämmung. Sonst gibt es ungedämmte Laibungen und ziemlich sicher Schimmel als Folge der Dämmung. Zudem stellen ungedämmte oder schwächer gedämmte Laibungen den Erfolg der gesamten Maßnahme in Frage. Die erneuerten Fenster werden aber vorhersehbar ungeeignet sein und man kann sie gleich wieder entsorgen.
Halbheiten und isolierte Einzelmaßnahmen taugen nichts, sind Ursache von herumgeisternden Parolen (sogar in einem Parteiprogramm), wonach Dämmung Schimmel verursacht. Ist natürlich Unsinn, denn Schimmel ist ausnahmslos immer Folge mangelhaften Konzepts und fehlerhafter Ausführung. Fenster erneuern und irgendwann später die Fassade dämmen, gehört zu den häufigsten Fehlern. Die Vorgehensweise ist nicht auszurotten; man kann sie an Privathäusern überall beobachten. Achte mal darauf: wo man von außen vom Fensterrahmen nur noch einen schmalen Streifen sieht, wurde auf die beschriebene Weise gepfuscht und Schaden angerichtet. Mit solchen Gedankenlosigkeiten wird leicht mal ein fünfstelliger Betrag nutzlos und sogar mit Folgeschäden verblasen.
Mache ohne langfristig tragfähiges Gesamtkonzept gar nichts!
Gruß
Wolfgang
Eine Fassadendämmung wird in den nächsten 10 Jahren sicher NICHT angebracht. Das Haus wird quasi „ohne Rendite“ vermietet. Eine Umlage der Kosten der energetischen Sanierung kann sich der langjährige Mieter nicht leisten, falls neue Fenster eingebaut und ZUSÄTZLICH die Fassade gedämmt würde.
Bleibt also weiterhin die Frage, ob man im konkreten Fall mit Zweifachverglasung nicht besser bedient ist als mit Dreifachverglasung
Hallo KMichler,
Wolfgang Dreyer kann man durchaus zustimmen!
Bei uns - Haus in etwa auch aus dem Baujahr - hat sich ebenfalls diese Frage gestellt.
Dämmung kam - weil das Haus ansonsten in etwa 20 cm dickes Material oder in Ziegel gesteckt werden hätte müssen und zwei Kellerecken damals feucht waren - nicht wirklich in Frage.
Die wichtige Frage war eher: Lärmschutz bei Altbausanierung!
Und da wurden dreifachverglaste Fenster aus genau den Gründen empfohlen.
Das gilt für Österreich!
Schimmel habe ich seit dem EInbau der dreifachverglasten keinen, denn Lüften ist ja sowieso normal…
Gruß
dafy
Auf Lärmschutz kommt es hier nicht an. Ist eine ruhige Wohngegend und zudem in einer „Sackstraße“ gelegen. Bzgl. Lüften bin ich mir unsicher. Ein Mieter, der einem - bei extrem niedriger Miete - ständig die Ohren volljammert bzgl. Heizkosten, neigt evtl. dazu „sparsam“ zu lüften, damit "keine kalte Luft ins Haus kommt. " ![]()
Nach wie vor ist im Bereich Glas die Wärmedämmung nicht obtimal, auch nicht bei ungedämmten Hauswänden.
Im Wettbewerb um Kunden gehen die Hersteller von Fenstern so weit, eine dreifach Verglasung zum gleichen Preis wie eine übliche Zweifach Verglasung anzubieten.
Ich würde daher, ohne wenn und aber dreifachverglaste Fenster einbauen lassen.
Und jetzt schon, also vorab den Mieter eindringlich darauf hinweisen das um Schimmelbildung zu vermeiden, die Räume Täglich mehrmals, nach folgender Regel gelüftet werden müssen: In den Räumen muß - ein - und das - gegenüberliegende - Fenster geöffnet werden, damit in wenigen Minuten ein ein Durchzug erreicht wird.
Mit Stoßlüften, (ein Fenster mehrmals auf und zu machen) wie vielfach geschrieben ist ein Luftaustausch nicht möglich.
MfG kheinz
Hallo,
das würde ich nicht und überleg mal deine Supertips
In den Räumen muß - ein - und das - gegenüberliegende - Fenster geöffnet
werden, damit in wenigen Minuten ein ein Durchzug erreicht wird.
Wann hast du denn schon einen Raum mit Fenster an zwei gegenüberliegenden
Wänden ???
Bei der Masse der Bauten hast du nämlich nur eine Wand mit Fenster(n) und zwei reine Wände und eine Wand mit einer Tür drinn.
Klar und deutlich: Es geht ganz einfach darum die verbrauchte feuchte Luft in einem Raum innerhalb kurzer Zeit zu erneuern. Und das geht nicht wenn ein Fenster zum Stoßlüften mehrmals zu öffnen und wieder zu schließen. Ob das erneuern der Luft durch gegenüberlliegende Fenster, einer Wohnungs oder Haustüre erreicht wird, ist dem Bewohner überlassen.
MfG kheinz
Ja, ist klar. Dafür ist kurzer Durchzug erforderlich
Und wie denn, du Schlaumeier ??
Merkst du eigentlich gar nicht, was für einen Blödsinn du redest ???
Wenn du keine Gegenüberliegenden Fenster hast,kannst du auch nicht querlüften!!
Und die Haustüre ist selten ohne einen sogenannten Windfang mit der Wohnung verbunden.
Also komm mal in der Wirklichkeit an.
Das finde ich nicht. Man kann IMMER irgendwie Durchzug machen, wenn man nur will. Ist ja immer nur kurz nötig
seufz
Wie ich schon vorher geschrieben habe,ist das aber in der Mehrzahl der Fälle nicht machbar.
Nein kann man nicht.
Mietwohnungen sind nicht oft so gebaut, das du querlüften kannst.
Das können die Leute offenbar nur, wenn sie den Kockmief ins Treppenhaus herauslüften wollen ![]()
Für die ganz schlauen unter uns gibt es dann nur eine Lösung: Sich mit dem Schimmel in den Ecken abzufinden.
MfG kheinz
Hallo,
seufz du darfst nicht von den Zuständen in deinem Haus auf alle schließen.
Genausogut könnte ich ja behaupten, man kann immer die Wohnungstür ins Freie Öffnen.
Das würde aber zum B. nur für einen Wohnblock in Viersen gelten, wo es keine Wohnungsflure, sondern einen offenen Gang vom Treppenhaus zu den einzelnen Mietwohnungen gibt,ein
Balkonflur also.