Hallo
Vermieter A hat für teuer Geld Holzfenster mit
3-fach-Verglasung in seine Wohnung einbauen lassen und möchte
nun mit diesen neuen Fenstern vermieten.
Eine Wohnung mit Fenstern wäre schon schön.
Eine Wohnung mit sehr gut dämmenden Fenstern könnte als Vorteil gelten…wenn der Luftaustausch dabei gegeben wäre.
Kann er Mieter B, der die Wohnung mieten möchte, verbieten,
die Fenster zur Anbringung von Scheibengardinen, Rollos oder
Jalousien anzubohren und auf Klebebefestigungen verweisen?
Sondervereinbarungen neben dem Mietvertrag sind erlaubt, sofern sie nicht Sittenwidrig sind oder gegen Gesetze verstoßen.
Ein Verbot sehr teuere Fenster nicht zu verschandeln würde nicht dazu gehören.
Ist es selbstverständlich, dass Fenster angebohrt bzw. nicht
angebohrt werden dürfen?
Normalerweise gilt dies zuerst für die Kunststoffenster, weil die sofort in der Rahmendämmung herabgesetzt sind und es auch zu Lecks führen kann. Hier wäre der M Schdensersatzpflichtig.
Bei Holzfenstern wäre dies unkritisch, weil Holz auch als Dübelmaterial schon aus der Antike bekannt wäre und die Fenster dadurch nicht in der Funktion beeinträchtigt werden. Allerdings sind die Bohrlöcher nach Rückbau vorhanden und müßten ausgebessert werden, damit das Aussehen wiederhergestellt wird.
Da manche VM aber an ihren teueren Investitionen hängen sehen sie Beschädigungen daran nicht so gerne. Einige VM versuchen den Erhalt eben durch Vereinbarungen zu unterstützen.
Muß das zwingend im Mietvertrag
geregelt werden?
Nein, eine möglichst schritliche Vereinbarung nebenher gilt auch.
Bin für Hilfe sehr dankbar!
btw:
M, die keinen Bezug zu teueren Einrichtungsgegenständen zu schätzen wissen, sollte man keine solche Wohnung vermieten…
vlg MC