Fensterbruch bei Einbruch

Hallo,

ich hoffe, meine Anfrage wird in diesem Wirrwar entdeckt!

Frage:

Ich vermiete eine Wohnung.
In die wurde eingebrochen, und zwar durch ein Fenster.

Wer zahlt das Fenster?

Der Mieter meint ich, da ea zum Exterrieur gehört.

Danke für Eure Antworten!

Hallo!

Wer hat Fenster beschädigt/zerstört ?
Der Mieter etwa?

Doch wohl nicht.

Also,wer zahlt das  ? Derjenige,dem das Fenster und das ganze Drumherum gehört,der Vermieter.

Wer zahlt,wenn Sturm das Fenster zerstört ?
Wer zahlt,wenn jemand unbekanntes Fenster mit Stein einwirft  ?

Etwa der Mieter ?

mfG
duck313

Hallo,

Ich vermiete eine Wohnung.
In die wurde eingebrochen, und zwar durch ein Fenster.

Wer zahlt das Fenster?

Der Mieter meint ich, da ea zum Exterrieur gehört.

Danke für Eure Antworten!

Die Wohnung und das Fenster befinden sich zwar während der Mietzeit in der Obhut des Mieters, allerdings schuldet der Vermieter die mangelfreie Nutzung.

Da das Fenster das Eigentum des Vermieters ist muss dieser das Fenster auch reparieren und oder austauschen.

Gruß

BHShuber

Danke für Eure für mich doch sehr verblüffenden Antworten!

Dennoch würde mich jetzt interessieren, wer zahlt, wenn ich einen Mietwagen
ohne Seitenscheibe zurückbringe?

Libero

Hallo,

was soll daran verblüffend sein ??.

Fenster sind fester Bestandteil des Gebäudes und fallen somit in die Unterhaltspflicht des Vermieters.
Der Mieter einer Wohnung kann nur bei seinem Verschulden für die Indstandsetzung herangezogen werden,wie zum B. Fenster anbohren für Weihnachtsdeko…

Und zur Mietwagenfrage…dort sind solche Schäden in der Regel über die Vermietfirma versichert abzüglich der vereinbarten Selbstbeteilung im Mietvertrag.

1 Like

Hallo libero,

Danke für Eure für mich doch sehr verblüffenden Antworten!

Auch wenn man es manchmal nicht wahrhaben möchte, es ist wie es ist.

Dennoch würde mich jetzt interessieren, wer zahlt, wenn ich
einen Mietwagen
ohne Seitenscheibe zurückbringe?

Der Vergleich hinkt!

Gruß

BHShuber

Hallo

Soweit kein haftbarer Verursacher für einen Schaden aufzukommen hat (oder greifbar ist > hier: der Einbrecher), trägt jeder Geschädigte seinen Schaden selbst. D.h. der Vermieter Schäden an seinem Gebäude, der Mieter Schäden an seinem Hausrat.
Das ist eben so wie es ist - und für einen Vermieter dürfte dies auch nicht verblüffend sein. Hier nochmal zum Nachlesen - z.B.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/einbru…

Sein Risiko kann der Vermieter in diesem Fall sogar versichern und da die Versicherungsprämie unter die umlegbaren Betriebskosten fällt, sollte er tunlichst darauf achten, dass seine Gebäudeversicherung das Risiko „Schäden durch Vandalismus oder Gebäudeschäden durch unbefugte Dritte, zu denen auch Einbruch und versuchter Einbruch gehören“ abdeckt.
http://www.gebaeudeversicherung.net/sind-schaden-dur…

Grüsse Rudi

Hallo

Dennoch würde mich jetzt interessieren, wer zahlt, wenn ich
einen Mietwagen
ohne Seitenscheibe zurückbringe?

Der Vergleich hinkt!

Warum?

Gruß
Der Kater

Hallo Mikesch

Hallo

Dennoch würde mich jetzt interessieren, wer zahlt, wenn ich
einen Mietwagen
ohne Seitenscheibe zurückbringe?

Der Vergleich hinkt!

Warum?

Darum:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/einbru…

Gruß
Der Kater

Gruß

BHShuber

Hallo

Dennoch würde mich jetzt interessieren, wer zahlt, wenn ich
einen Mietwagen
ohne Seitenscheibe zurückbringe?

Der Vergleich hinkt!

Warum?

Darum:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/einbru…

Und wie ist es nun bei einem Mietwagen?

Greetz
Der Kater