Man stelle sich vor, dass ein Fenster ausgetauscht wird.
Die „Abnahme“ des Fensters erfolgt nach bestem Wissen der Bauherrin. Eine Silikonfuge ist beim ersten Putzen nach 4 Tagen gleich abgegangen. Aber das war nicht sooo schlimm.
Jetzt aber ist aufgefallen, dass das Fenster zusätzlich mit einer weißen Blende umrahmt ist.(von dieser fiel auch die Silikonfuge ab).
Dies wiederum war aufgefallen, weil renoviert werden soll und nun auffiel, dass die Blende mit irgendeinem Kleber am Fenster angeklebt wurde und sich nun leider löst.
Der Fensterbauer hat eine Blende (4cm) innen und außen (!) angebracht.
Im Haus wurden mittlerweile verschiedene Fenster von dem gleichen und anderen Fensterbauern ausgetauscht und NIE wurden solche Blenden verwendet. Alle Fenstertausche waren „schlank rein“.
Beim Anruf sagte er sofort, dass er natürlich und sofort und selbstverständlich die Blende nachbessert.
Meine Frage lautet:
Warum wurde die Blende angebracht? Wurde wohl etwas vertuscht? Wenn er eine Blende außen und innen anbringt hat er sich doch wohl mit dem Fenster vermessen oder?
Kann man die unschöne Blende reklamieren/abmachen und ggf. ein Fenster OHNE Blende verlangen (Einbau ist 1,8Jahre her)?
Über eine Antwort freue ich mich!
Danke!
die Blende hat er wohl verwendet, da das Fenster kleiner ist als der mauerausschnitt. ist aber nicht unbedingt unüblich, da Fenster idR standartmaße haben. Sonderanfertigungen sind natürlich auch möglich aber teuer. ich denke nach 1,8 Jahren hat man keine Chance auf Reklamation wegen den blenden
hallo niloKnarf
da kann ich dir leider nicht helfen.
Jedoch eine Frage habe ich, warum hast du mich angeschrieben?
Bin doch nicht in Profi für Bau?
lg Franziske
Hallo,
Ich habe schon sehr viele Fenster eingebaut, und auch bei vielen Die Plasteleisten benutz, wie in euerem Fall. Er hat sich in deinem Fall nicht vermessen, und hat auch keinen Pfusch dabei gemacht, oder das er Pfusch verdecken möchte. Fenster werden grundsätzlich so eingebaut, das um das Fenster in Fensterleibung zwei bis drei cm platz zur Fensterwand bleibt. Dieses hat einen grund, das das Fenster nach dem anschrauben,ordnungsgemäß mit Bauschaum eingeschäumt wird.Danach erst, kann der Fensterbauer entscheiden, nach dem er den restschaum nach seinem trocknen abschneidet, ob er eine Plasteleiste innen oder außen anbringt, oder ob er es verputzen tut. Ich habe meistens rund ums Fenster alles verputzt, damit das Fenster auch rundherum dicht war.Diese Plasteleiste kann man dann trotzdem noch anbringen, als sauberen abschluß.Das Silikon, sollte aber trotzdem nicht abfallen, wie in deinem Fall. War wahrscheinlich auch zu wenig. Lass das oder die Fenster nachbearbeiten, und zwar so, das die Fenster rundherum kommplett dicht sind. Sonst hast du im Winter eine sehr große Heizrechnung, wenn die Fenster undicht sind. Testen kannst du das am besten mit einer Kerze. Brenne bitte eine Kerze an, und gehe ganz langsam um den Fensterrahmen. Fenster bitte dabei geschlossen halten. Solange die Flamme ganz ruhig, und senkrecht nach oben steht, ist alles in ordnung.Ansonsten bewegt sie sich gleich in die seitlage.An der stelle zieht es dann auch im Winter rein.Ich hoffe, das ich dir helfen konnte.
Eine Blende, egal wo, bringt man nur an um einen Spalt zu verdecken. Für mich höhrt es sich so an, das das Fenster in der Breite oder höhe zu klein war und mit der Blende wurde der sichtbare Montageschaum abgedeckt. Ob ein Austasch nach gut 1 1/2 Jahren noch zu verlangen ist kann ich nicht beantworten.
Hallo niloKnarf,
nach 1,8Jahren hättest Du zwar noch Garantieansprüche, aber leider nur auf Sachmängel. Wenn es sich um eine Blende handelt, die für dieses Fenster passt, ist dies einfach nur eine andere Ausführung als Du sie haben willst. Solche Mängel müssen bei der Abnahme sofort beanstandet werden. Nur wenn es sich um eine Ausführung handelt, die so nicht funktionieren kann und der Fehler aber erst später erkannt wird, hast Du ein Recht auf Änderung. Dies wäre auch der Fall, wenn dem Installateur zwar angezeigt wurde, dass dies so nicht funktionieren kann, dieser aber behauptet, dass es keine Funktionsstörungen geben wird. Das sollte man sich dann aber schriftlich geben lassen, da sonst später die Beweislast schwer werden wird.
Dies mal zu den trockenen Fakten. Nun zu Deinem Fall im einzelnen.
Das Recht auf Nachbesserung durch Garantie-Leistung sehe ich hier auf jeden Fall. Leider eben nur Nachbesserung! Also Reparatur dieser Ausführung samt Blende.
Warum bei Dir diese Blende gebraucht wurde, kann man ohne es zu sehen nicht sagen. Ob sie Sinn macht und ob das Fenster so dauerhaft dicht ist, kann wahrscheinlich auch nur ein Sachverständiger klären. Ich würde versuchen mit dem Festerbauer einen Vergleich einzugehen. Dass das mit der Blende nicht unbedingt nötig ist, beweist ja dass alle anderen Fenster ohne auskommen. Und dass es nicht die beste Lösung war, beweisen ja wohl die Schwierigkeiten, die bisher entstanden sind. Wenn man ihn höflich und sachlich darauf hinweist, dass man ein anderes Fenster haben will, weil man der Meinung ist, dass es auch in Zukunft immer wieder zu Komplikationen kommen wird und dabei auch fallen lässt, dass man schon überlege, einen Sachverständigen einzuschalten um Klarheit zu haben, kann ich mir vorstellen, dass er schnell zu dem Entschluss kommt, dass ein verbilligter Austausch für ihn billiger kommt. Was letztendlich bei einem Sachverständigen rauskommt kann man aber ohne das Ganze genau zu kennen von hier aus nicht sagen.
hier würde ich mal mit dem Fensterbauer reden. Nach über 1,5 Jahren dies nun als Schönheitsfehler zu reklamieren ist ja eher lächerlich, aber vielleicht lässt sich der Fensterbauer ja erweichen.
Warscheinlich wurde das neue Fenster in die alte bestehende Öffnung eingesetzt, wenn die Leibungen gut sind, d.H. wenn der Putz nicht beschädigt ist, wird das Fenster mit Schaum ausgespritzt und anschl. mit so einer weißen Winkelleiste umlaufend verkleidet.Die Winkelleisten werden üblicherweise mit Silikon auf den Fensterrahmen geklebt.