Hallo, bei mir soll morgen ein neues Küchenfenster eingebaut werden da das alte kaputt ist.
Nun meint mein Vermieter, dass ich für die Anschlussarbeiten, wie z.B. spachteln, tapezieren und streichen, zuständig bin.
Stimmt das?
Ich bin der Meinung, dass das alles Leistungen sind die der Vermieter tragen muss.
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar, da ich mich heute mit meinem Vermieter treffe.
Vielen Dank
Chrissi
guten tag! sie müssen gar nichts bezahlen. wenn der fensterbauer irgendetwas kaputt macht oder stark verschmutzt, können sie das sogar dem vermieter in rng stellen. grundlage hier ist, dass er der auftraggeber ist und nicht sie. d h wenn sie nichts bezahlen, geht der fensterbauer automatisch an den vermieter und nur dort kann er sein geld holen. ganz gleich, welcher handwerker die anschlussarbeiten macht, solange sie niemanden beauftragen, oder im auftrag ihres vermieters beauftragen (wofür sie eine schriftliche genehmigung von ihm brauchen würden), müssen sie keine zahlungen leisten.
Vielen Dank für die prompte Antwort.
Allerdings sieht mein Vermieter es so, dass ich automatisch für die Renovierung zuständig bin. Er wird dafür keine Firma beauftragen. Gibt es irgendeine rechtliche Grundlage mit der ich ihm erklären kann, dass er für die Renovierung zuständig ist?
hallo, meines erachtens sind sie für die renovierung nur bei auszug zuständig, so steht es üblicherweise im mv. zwischendrin hat der vermieter den zustand der wohnung so herzustellen wie sie zum zeitpunkt vor einer reparatur war, d h wenn der putz abgebröselt ist, könnte er ihn wieder abgebröselt anbringen, was jedoch unsinn wäre. aber er muss ihn anbringen. eine rechtliche grundlage kann ihnen nur ein anwalt nennen. unter www.anwalt.de gibt es eine hotline, bei der sie fragen können.
Vielen Dank für die prompte Antwort.
Allerdings sieht mein Vermieter es so, dass ich automatisch
für die Renovierung zuständig bin. Er wird dafür keine Firma
beauftragen. Gibt es irgendeine rechtliche Grundlage mit der
ich ihm erklären kann, dass er für die Renovierung zuständig
ist?