Fenstererneuerung

Wenn ein Eigentümer Fenster / Rahmen, Rolläden erneuern möchte hat er sich doch bezgl. Farbauswahl an die bestehende Häuserfront anzupassen ?! Wenn alle anderen Fensterrahmen „weiss“ sind kann er doch nicht einfach „braune“ einbauen. Ist dies richtig?
Wo ist dies geregelt? Ich finde nichts im WEG bzw. im
Nachbarschafrtsrecht. Eine diesbezgl. Gemeinschafts-ordnung existiert nicht. Für eine kompetente Aussage
wäre ich sehr dankbar.

Grüssle an alle Spezialisten…Hartmud

Hallo,
leider kann ich keine Antwort geben.

Hi Hartmud,

eigentlich sind solche Dinge in der Gestaltungssatzung oder dem Bebauungsplan der Stadt oder der Gemeinde beinhaltet.
Gehört das Haus nicht in einen Stadtkern oder ähnliches, dann entscheidet der Eigentümer, aber auch das geht nicht so einfach.
Ich bin keine Juristin, aber beruflich oft bei Gericht.
Deshalb kann ich nur sagen, was ich machen würde.
Änderungen an der Fassade müssen vom Stadt- oder Gemeinderat beschlossen werden. Wenn das jemand einfach selbst entscheidet, muss er damit rechnen, dass es Konsequenzen gibt.
Machen Sie sich dazu in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung kundig. Das dürfte der richtige Weg sein.

Viel Erfolg!
Katja