Fensterfronterneuerung - wer zahlt?

Hallo zusammen,

in einem gemieteten EFH ist eine verglaste Terassenfront in Aluleisten von 1961 eingebaut. Jetzt ist es soweit, dass die Tür nicht mehr zugeht. Lt. Handwerker kann er den Fußrahmen so abschleifen, dass die Tür erst mal wieder schließt, aber diese Lösung wäre nur von kurzer Dauer. Eigentlich müsste die gesamt Fensterfront erneuert werden, da eh keine Ersatzteile zu bekommen sind und die Front der Wärmedämmverordnung(?) nicht mehr entspricht.

Der Vermieter würde dem Mieter 200 EUR mehr pro Monat abverlangen. Ist das rechtens? Ist das wirklich eine Modernisierung oder eher eine Instandhaltung?

Danke im Voraus!

Irena

Hi,

Modernisierung hebt den Wohnwert, Instanthaltung ist zur Erhaltung der Wohnqualität notwendig.

Einerseits ist es also eine Instanthaltung, weil die Tür ja nicht mehr richtig schließt, andererseits hat die neue Tür eine höhere Wärmedämmung, also kann ein Teil der Kosten als Modernisierung gelten.

Wieviel das genau ist, kann ich nicht beurteilen, entweder Günter meldet sich wieder, oder aber Ihr geht dann zu einem Mieterverein, der Euch berät.
(Wärmeverordnung gilt nur bei Neubauten und großer Modernisierung, wenn ich mich recht entsinne)

Grüßle

Winni

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Hi Irena,

wenn durch verbesserte Wärmedämmung für Dich ein Wert entsteht, sprich weniger Heizkosten anfallen, dann kann der Vermieter die Kosten auf 10 Jahre umlegen. Das wären laut des Vermieters Kalkulation also 200 Euro * 120 Monate, was auf einen Preis für die Maßnahme von 24.000 Euro schließen lässt. Kann das sein? Es sollte Dir durchaus möglich sein, die wirklichen Kosten in Erfahrung zu bringen.

Der Vermieter kann modernisieren, wenn ihm das sinnvoll erscheint, deshalb kannst Du auch nicht auf einer Reparatur bestehen - schon gar nicht, wenn der Handwerker sie nicht befürwortet.

Gruß Ralf

Hallo,

im Allgemeinen ist Folgendes zu beachten. Ist es nur eine Reparatur ( Instandsetzung ) oder ist es eine Reparatur, bei der gleichzeitig nach neuesten Richtlinien auch die Voraussetzungen einer Modernisierung erfüllt werden. z.B. höhere Wärmedämmung.

In den Fällen, bei denen der Vermieter gleichzeitig statt der Reparatur eine Modernisierung vornimmt bei der Heizkosten eingespart werden sollen muss er die Modernisierung erklären und die Kosten der Modernisierung müssen um die Kosten einer notwendigen Reparatur gemindert werden. Hierzu gehören auch die Kosten der Verglasung. Nur der Mehrwert eienr besseren Verglasung darf umgelegt werden. Außerdem müssen öffentliche Zuschüsse abgesetzt werden. Der Vermieter kann dann aber nur pro Quadratmeter die Kosten erhöhen und nicht pauschal ( es sei denn, der Mieter lässt sich auf eine Pauschale ein ).

Am Ende kommt sodann ein Betrag heraus, der als Modernisierung umgelegt werden darf. Von den Modernisierungskosten dürfen dann 11 % jährlich umgelegt werden. Diese Umlage ist nicht beschränkt und kann der Vermieter auch nach mehr als zehn Jahren verlangen.

Nun gibt es bei diesen Fragen stets das Problem, dass hier keine ordnungsgemässe Modernisierung angekündigt werden kann, wenn gleichzeitig eine Reparatur ansteht, die sofort zu erledigen ist. Kann allerdings diese Reparatur vershcoben werden, kann der Mieter darauf bestehen, dass der Vermieter das formale Verfahren einhält.

Dies bedeutet dann aber, dass der Vermieter mindestens drei Monate vor Beginn der Arbeiten dem Mieter erklären muss, welche Massnahmen er vornehmen will; wie er sie in Auftrag gibt; wann mit den Arbeiten begonnen werden und wann dies beendet sind. Zudem muss er erklären, welche Mieterhöhung pro Quadratmeter voraussichtlich erhoben werden soll und welche Kosten ( der Heizung ) durch die neue Verglasung eingespart werden. Der Mieter kann dann notfalls auf Reparatur bestehen und eine Modernisierung ablehnen, wenn die Mehrkosten der Miete die Einsparungen weit übersteigen.

Grundsätzlich sollten derartige Fragen durch einen Anwalt oder Mieterverein geklärt und während der gesamten Massnhame begleitet werden.

Dieser Hinweis ist keine Rechtsauskunft im Sinne des RBerG.

Grüsse Günter

in einem gemieteten EFH ist eine verglaste Terassenfront in
Aluleisten von 1961 eingebaut. Jetzt ist es soweit, dass die
Tür nicht mehr zugeht. Lt. Handwerker kann er den Fußrahmen so
abschleifen, dass die Tür erst mal wieder schließt, aber diese
Lösung wäre nur von kurzer Dauer. Eigentlich müsste die gesamt
Fensterfront erneuert werden, da eh keine Ersatzteile zu
bekommen sind und die Front der Wärmedämmverordnung(?) nicht
mehr entspricht.

Der Vermieter würde dem Mieter 200 EUR mehr pro Monat
abverlangen. Ist das rechtens? Ist das wirklich eine
Modernisierung oder eher eine Instandhaltung?

Danke im Voraus!

Irena