Fensterlieferant - Teil der Rechung zurückhalten

Hallo Zusammen,

follgende Situation.

Ich renoviere mein Haus. Habe Fenster bestellt und ein Fenster wurde von der Firma falsch gemessen, nach langem hin und her hat die Firma gemeint, dass Sie bei der Anlieferung sich das Ganze anschauen wird und dann vor Ort entscheidet, ob das Fenster kostenfrei ersetzt wird oder nicht.

Jetzt werden die Fenster geliefert und ich habe mir sagen lassen, dass ich ein Teil der Rechung nicht bezahlen muss, da die Lieferung nicht dem entspricht, was verinebart wurde. Wie hoch liegt dieser Prozentsatz, den ich ersteinmal zurückhalten kann/darf?

Gruss

erstmal musst du die frage nochmal neu stellen in einer fiktiven Form

„wenn man…“ „kann man…“

und dann musst du auch erklären, was denn nun wirklich geliefert wurde, ob das nun falsch oder richtig war

und welche Mängel daran nun genau bestehen

Hallo!

Bezahlt man stets nicht nur das,was man auch bestellt hat ?

Und wenn man nicht selbst das Aufmaß gemacht hat (immer vom Handwerker/Fensterbauer machen lassen!),dann gehen alle Fehler zu Lasten des Lieferanten.
Er muss natürlich auf eigene Kosten neu fertigen lassen.

Es sei denn der Fehler/Mangel ist so gering und es kann trotzdem fachgerecht eingebaut werden UND der Kunde ist damit einverstanden.

Das die Maueröffnung verbreitert/verkleinert werden müsste um ein falsch geliefertes Über-/Untermaß doch noch einzubauen ist nicht zumutbar.
Ebenso falsche Beschläge,Öffnungsrichtung,Glasart,Sprossen usw.

Und bis zur Nachlieferung Endmontage bezahlt man die Rechnung nicht. Leistung noch nicht erbracht,also keinen Anspruch auf Bezahlung (volle Bezahlung,möglich vereinbarte Teilzahlung nach Teilleistung).

Man zieht nichts pauschal ab. Man behält einen angemessenen Betrag ein bis Mangel behoben. Der muss aber auch so hoch sein,dass der Handwerker auch noch wiederkommt und den Mangel behebt.

MfG
duck313