Fensterrahmen streichen bei Wohnungsübergabe?

Hallo,

vor ein paar Tagen sollte die Übergabe meiner alten WOhnung mit dem Vermieter erfolgen. Dieser hatte einiges zu bemängeln, teils weise auch zu recht. Mündlich wurde vereinbart, dass die Mänegl beseitigt werde.
Heute erhalte ich einen Brief von dem Vermieter mit einer Auflistung der auszuführenden Arbeiten - mehr als besprochen.
So zum Beispiel, dass die Fensterrahmen von beiden Seiten gestrichen werden müssen; es handelt sich um das Fenster, dass zwischen Küche und Bad ist und die beiden Räume verbindet.
Kann der Vermieter dieses jetzt nachträglich schriftlich verlangen, wenn das vorher mündlich bei der Übergabe bzw. dem Versuch der Übergabe n icht erwähnt wurde? Ist das rechtens, weil es sich um ein Innenfenster handelt?

PS: Ich habe dort 3 Jahre gewohnt.

Über eure Hilfe freue ich mich sehr!

Vielen Dank!!!

Hallo Klingelfee,

es tut mir wirklich leid, aber eine Antwort kann ich dir darauf nicht geben? Es hört
sich für mich an, als wolle dir der Vermieter böse mitspielen. Hast du eine
Möglichkeit den Mieterverein oder einen befreundeten Anwalt danach zu fragen?

Ich drücke dir jedenfalls ganz fest die Daumen, dass du nicht auch noch in der
alten Wohnung streichen musst. Wäre es möglich nach Abschluss der Lage eine
Antwort zu schicken, wie das Problem gelöst wurde. Würde mich einfach
interessieren.

Daumendrückende Grüße
Piwi

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Hallo,

ich kann leider diese Frage nicht beantworten, da ich keine Ahnung davon habe.
Gruß
D.:

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Hallo Piwi,

danke trotzdem für deine Mühe! Ich gebe Bescheid. :smile:

LG

Hallo,
eigentlich ist das eine Fage für den Rechtsanwalt. Bitte lies in deinem Mietvertrag nach ob hier entsprechende Renovierungsklauseln bei Auszug getroffen sind. Dann ist außerdem wichtig ob es „gültige“ Formulierungen sind, da in den letzten Jahren hier Gerichtsurteile zugunsten von Mietern gefallen sind. Grundsätzlich fällt Fenster-streichen und Türenstreichen unter die Schönheitsreparaturen (also unter deine Aufgaben). Daher denke ich, ist das Innenfenster unstrittig deine Aufgabe. Die Frage ist allerdings, ob du die Wohnung auch renoviert übernommen hast und damit jetzt das renovierst, was du abgewohnt hast. Offensichtlich soll hier deine Kaution nicht zurückgezahlt werden ?!
…Ich bin leider kein Rechtsanwalt…

Grüße und Entschuldigung für die späte Antwort
Yvonne