Hallo,
ich hatte meinem Vermieter gemeldet das 2 Fenster in meiner Wohnung nicht mehr auf Kippstellung gehen, darauf hin beauftragte er einen Schreiner für die Reparatur.
Ich hatte dann eine Rechnung von 160,- Euro im Briefkasten.
In meinem Mietvertrag ist eine Kleinreparatur Klausel, die ganz genau aufzählt, was an Reparaturen von mir zu machen und zu bezahlen ist, von Fenster Instandsetzung steht nichts.
Meine Beteiligung soll bis zu einer Höhe von damals 150,- DM betragen.
Muss ich bei diesem Mietvertrag die Reparatur bezahlen?
Vielen Dank und viele Grüße