Hallo,
ich muss in einem älteren haus neue fenster einbauen lassen. Mir liegen angebote für doppelglasfenster vor, jedoch wird mir dringend empfohlen, wegen der neuen verordnung, dreifachverglasung einzubauen.
Kann mir jemand bitte sagen, was vorschrift ist? Und welche richtwerte gelten müssen (in den angeboten wird ein UG-wert angegeben).
Vielen dank im voraus.
JAB1
Hi, es gibt keine expliziten Vorgaben an der U-Wert der Fenster, schon gar nicht an den Ug-Wert. Der Ug-Wert sagt nur etwas über den Wärmeverlust der Glasscheiben aus. Der Fensterbauer sollte Dir den Uw-Wert der Fenster nennen, das ist nämlich der maßgebliche Gesamtwert, der auch den Fensterrahmen (und vor allem den Übergang Rahmen-Scheibe) beeinhaltet. Wenn dieser WErt bei ca. 1,3 liegt, bist Du sehr wahrscheinlich im grünen Bereich.
Gruß
svasta
Guten Tag,
die Durchsetzung der ENEV(Energieeinsparverordnung) lässt große Lücken aufweisen. Der Einbau von Dreifachverglasungen ist soweit es sich um den Einbau in ein Einfamilienhaus, welches nicht vermietet wird,-oder Teile hiervon- nicht zwingend. Es gibt zig Ausnahmetatbestände. Das müsste aber im Einzelnen konkret geprüft werden, jedoch verunsichert man die Leute mit dem Argument, dass es so sein muss.
Ihnen nützt eine Dreifachverglasung nichts, wenn
- der Fensterrahmen keine Mehrfachkammerausführung ist
- wenn die Immobilie keinen der ENEV entsprechenden Vollwärmeschutz besitzt
- wenn sonstige Wärmebrücken, z.B. Fußboden oder Balkone existieren
- feuchte Wände gibt
- Allergiker im Haus wohnen
Im zweifelsfall können Sie wieder auf mich zukommen.
MfG
aus bayreuth
michael-sack