Ich habe gestern entdeckt, dass meine Fensterscheibe einen Schaden hat Und zwar ist von außen ein Loch drin und es ist gesplittert, von innen ist es unbeschädigt, also das Loch ist nicht durchgängig. In der Nähe des Fensters liegt ein Silvesterknaller, also komme ich zu dem Schluss, dass es wahrscheinlich dadurch zu dem Schaden kam. Wer muss den Schaden übernehmen? Ich selber habe keine Hausratversicherung, nur eine private Haftpflicht. Der Vermieter sagte mir heute als erste Auskunft, dass meine Hausrat den Schaden übernehmen müsste, in Ermangelung dessen, dass ich die Kosten selber tragen müsse. Er mache sich aber noch mal schlau und melde sich noch mal bei mir. Sollte ich den Schaden der Polizei melden und sollte ich den Knaller „sicherstellen“? Ich wäre für eine schnelle Experten-Antwort sehr dankbar!!!
da Sie den Schaden nicht verursacht haben, haften Sie auch nicht dafür!Eine Glasvers. würde unabhängig vom Verschulden bezahlen - da diese aber offens. nicht besteht, bleibt der Hausherr wohl auf den Kosten sitzen - außer er erwischt den Verursacher.
MfG
Dr.WS
Hallo,
hier stehen Chancen denkbar schlecht für Dich. Eine Hausrat würde den Schaden nicht tragen hier käme die Glasversicherung, die sehr häufig in der Hausrat beinhaltet ist, zum Zug.
Auch wenn die Scheibe faktisch dem Vermieter gehört hilft Die die private Haftpflicht auch nicht. Diese schließt Glasschäden gegen die man anderweitig Versicherungsschutz hätte finden können ( Glasversicherung) aus.
Das die Polizei helfen kann bezweifle ich. Natürlich werden Sylvesterraketen in der Neujahrsnacht gezündet Nur wer die Rakete gezündet hat lässt sich niemals feststellen. Dazu kommt noch wenn man tatsächlich den Feuerwerker gefunden hätte so müsste dieser noch schuldhaft oder fahrlässig gehandelt haben.
Kurzum- Nix drin
Michael
hallo michael, vielen dank für deine antwort! ich habe mittlerweile noch andere antworten bekommen, die besagen, dass der vermieter den schaden zu tragen hat, auch wenn er das gegenteil behauptet hat. ich warte erstmal ab, dass er sich noch mal zurückmeldet und sage ihm dann, was ich erfahren habe. dann werde ich sehen, wie er reagiert.
danke nochmal!!
kerstin
danke schön für die hilfreiche antwort!!
Hi, also den Knaller aufbewahren ist schon mal nie verkehrt. Das Fenster ist nicht bei der Hausratversicherung mit drin, es ist meines wissens Wohngebäude.
Silvester hat einen sehr schwierigen standpunkt. Jeder Versicherungsnehmer ist dazu verpflichtet eine Schadensminderung zu unternehmen. D.h. bei auslaufender Waschmaschiene Wasser weg machen damit es nicht noch mehr in die Wände einzieht…
Silvester die Rolladen runter machen, der Versicherer regelt in den meisten fällen nur aus Kollanz.
Viel erfolg wünsche ich trotzdem.
Hallo verehrte/r User/in,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur per Einschreiben + Rückschein ! Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Meine Stellungnahme:
*Gemäß der Rechtsprechung brauchen *Sie* für den Glasschaden nicht zu zahlen !*
Die Fenster gehören bauseitig zum Gebäude und damit ist der Hauseigentümer/Vermieter für die „Instandhaltung“ allein verantwortlich.
Somit muß der Hauseigentümer/Vermieter den Glasschaden *seiner* Versicherung melden, sofern das Haus und die Gemeinschaftsanlagen gegen Vandalismus versichert sind.
Vorher muß aber der Hauseigentümer/Vermieter eine Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Polizei erstattet haben. Sonst zahlt seine Versicherung nicht.
Beachten Sie bitte, daß jegliche Stellungnahmen von mir bzw. meine Hinweise nur auf meinen persönlichen Erfahrungen und Kenntnissen beruhen und in keinem Falle eine sogenannte Rechtsbesorgung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes darstellen.
Salvo errore et omissione…
Eine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit meiner Ausführungen wird nicht übernommen.
Beste Grüße USKO
Hallo Kerstin
Dass der Vermieter den Schaden zu zahlen hat ist klar und richtig. Ich habe das ganze aus der Versicherungssicht gesehen. Natürlich hat der Vermieter des Schaden zu zahlen.
Sorry dass das falsch rübergekommen ist.
P.S. mach Dir mal Gedanken eine Hausrat abzuschließen
Wenn die Annahme so stimmt, kann ich aus eigener Erfahrung berichten: Glasschäden übernimmt die Hausratversicherung und ggf. die Glasbruch. Haftpflicht scheidet aus, da der Schaden nicht vom Mieter oder einem Angehörigen verursacht wurde. Alle Arten liegen aber nicht vor und dann muss der Vermieter zahlen. Die Einschaltung der polizei erscheint mir nicht erforderlich.
Gruß
Reimar
Danke schön für deine Hilfe, Reimar!
Wenn die Annahme so stimmt, kann ich aus eigener Erfahrung berichten: Glasschäden übernimmt die Hausratversicherung und ggf. die Glasbruch. Haftpflicht scheidet aus, da der Schaden nicht vom Mieter oder einem Angehörigen verursacht wurde. Alle Arten liegen aber nicht vor und dann muss der Vermieter zahlen. Die Einschaltung der polizei erscheint mir nicht erforderlich.
Gruß
Reimar
Danke schön für die schnelle Hilfe!!
Danke schön für die schnelle Hilfe!
Danke für den Tipp! Ist nur etwas schwierig von Harz IV, da ich davon auch noch ein Auto finanzieren muss (will).
Viele Grüße, Kerstin
Also eine Hausrat übernimmt schäden die an deinem Hausrat entstanden sind z.b. stühle, tisch.
Aber nicht an einem Fenster das ist ein Wohngebäudeschaden und wird folglich von der Wohngebäudeversicherung reguliert.
Der Verursacher wird kaum zu ermitteln sein, ob ihm ein Verschulden nachzuweisen ist, darf bezweifelt werden. Eine Haftung ist nur gegeben, sollte der Verursacher schuldhaft die im Verkehr erforderliche Sorgfaltspflicht unterlassen haben.
Die eigene Haftpflichtversicherung zahlt nur, wenn Sie oder eine mitversicherte geschäftsfähige Person den Schaden verursacht haben. Es handelt sich um eine gemietete Sache, Mietsachschäden sind zwar eingeschlossen, nicht jedoch Verglasung.
Diese ist in der Hausratversicherung ebenfalls regelmäßig nicht eingeschlossen. Deckung bestünde vermutlich nur über eine Glasversicherung.