Hallo,
angenommen eine Fensterscheibe bekommt einen Riss, wodurch ist nicht feststellbar. Wahrscheinlich ist ein Spannungsriss, weil das Fenster bereits morsch ist und der Kitt abbröckelt bzw. sich verformt (50-60 Jahre alt). Angenommen der Vermieter will nun lediglich die Scheibe austauschen und den Rest des Fenster so lassen, wie sieht es mit folgenden Fragen aus:
1.) Wer übernimmt die Kosten für den Austausch der Scheibe?
2.) Muss der Vermieter bei der Reparatur der Scheibe evtl. Energieeinsparungsnormen beachten?
a) Kann der Vermieter dabei die entsprechenden Kosten (oder die Differenz zur „normalen“ Reparatur) als Mieterhöhung berechnen?
b) Muss dann nicht das ganze Fenster ausgetauscht werden, weil Kälte problemlos entweichen kann?
3.) Zahlt hier eigentlich nicht die (Vermieter-)Haftpflicht, die bereits umgelegt wird?
4.) Kann der Vermieter verlangen, dass er die Scheibe selbst reparieren darf, das Fenster für 2-3 Tage ausgebaut wird und das verbleibende Loch nur durch eine Abdeckung verschlossen wird?
Beste Grüße
Andreas