Fensterscheibe Riss - Wärmedämmung beachten?

Hallo,

angenommen eine Fensterscheibe bekommt einen Riss, wodurch ist nicht feststellbar. Wahrscheinlich ist ein Spannungsriss, weil das Fenster bereits morsch ist und der Kitt abbröckelt bzw. sich verformt (50-60 Jahre alt). Angenommen der Vermieter will nun lediglich die Scheibe austauschen und den Rest des Fenster so lassen, wie sieht es mit folgenden Fragen aus:

1.) Wer übernimmt die Kosten für den Austausch der Scheibe?

2.) Muss der Vermieter bei der Reparatur der Scheibe evtl. Energieeinsparungsnormen beachten?

a) Kann der Vermieter dabei die entsprechenden Kosten (oder die Differenz zur „normalen“ Reparatur) als Mieterhöhung berechnen?

b) Muss dann nicht das ganze Fenster ausgetauscht werden, weil Kälte problemlos entweichen kann?

3.) Zahlt hier eigentlich nicht die (Vermieter-)Haftpflicht, die bereits umgelegt wird?

4.) Kann der Vermieter verlangen, dass er die Scheibe selbst reparieren darf, das Fenster für 2-3 Tage ausgebaut wird und das verbleibende Loch nur durch eine Abdeckung verschlossen wird?

Beste Grüße
Andreas

hallo,

normalerweise bezahlt das der
vermieter.

ein glaser kommt vorbei,mißt die
scheibe aus und setzt eine neue
ein.

mfg

kunde3

Hallo,

nehmen wir den theoretischen Fall an, dass der Vermieter V ein %&$§"§$%& ist. Er will die Scheibe selbst austauschen, weil der Glaser nur einen Komplettaustausch machen will, welcher aber 500€ kostet. Da V dies zu teuer ist, will er selbst nur die Scheiben im maroden Rahmen austauschen. Daher meine Fragen. Ein „Normalerweise“ gibt es in diesem Fall leider nicht.

Grüße
Andreas

Hallo,

nehmen wir den theoretischen Fall an, dass der Vermieter V ein
%&$§"§$%& ist. Er will die Scheibe selbst austauschen, weil
der Glaser nur einen Komplettaustausch machen will, welcher
aber 500€ kostet. Da V dies zu teuer ist, will er selbst nur
die Scheiben im maroden Rahmen austauschen. Daher meine
Fragen. Ein „Normalerweise“ gibt es in diesem Fall leider
nicht.

Hallo evtl hat der Vermieter eine Gebäudeversicherung, die sowas bezahlen würde, aber eher auch nur, wenns von einem Fachbetrieb / Fachmann ausgeführt wird. (mal unabhängig vom Zustand des Rahmen, eher von der Quali des V)

Ansonsten hätte der Vermieter die Möglichkeit ein tolles Isolierfenster einzubauen und das womöglich in der ganzen Bude und dann diese MODERNISIERUNG entsprechend auf die Miete umzuschlagen, da das den Wohnwert erhöht. Vielleicht kann man ihm das schmackhaft machen. (dann hat man wenigstenswas für sein Geld, als wenn man es zum Fenster hinausheizt).

Gruß Susanne

Hallo,

das finde ich ja auch alles, dennoch bleibt die für mich eigentliche Frage (neben all den anderen Fragen aus dem Ursprungsposting): Muss der Vermieter bei Reparaturen irgendwas aus dem Energieeinsparungsgesetz beachten?

Beste Grüße
Andreas

PS: Ja, ich mach mich auch grade auf die Suche…

Moin,

angenommen eine Fensterscheibe bekommt einen Riss, wodurch ist
nicht feststellbar. Wahrscheinlich ist ein Spannungsriss, weil
das Fenster bereits morsch ist und der Kitt abbröckelt

Spannungsriss weil Fenster morsch … ja, ja. Also M hat Scheibe kaputt gemacht und V soll nun bezahlen.

sich verformt (50-60 Jahre alt). Angenommen der Vermieter will
nun lediglich die Scheibe austauschen und den Rest des Fenster
so lassen, wie sieht es mit folgenden Fragen aus:

1.) Wer übernimmt die Kosten für den Austausch der Scheibe?

Mieter, wenn V gutmütig ist, hat M Glück.

2.) Muss der Vermieter bei der Reparatur der Scheibe evtl.
Energieeinsparungsnormen beachten?

Nein. Frag mal Tante G nach EnEV. Erst ab einem gewissen Prozentsatz der gesamten Fassadenfläche kommt da die EnEV ins Spiel.

a) Kann der Vermieter dabei die entsprechenden Kosten (oder
die Differenz zur „normalen“ Reparatur) als Mieterhöhung
berechnen?

Die Kosten der Modernisierung ./. Instanthaltung kann mit 11% der anrechenbaren Kosten pa auf die M umgelegt werden.

b) Muss dann nicht das ganze Fenster ausgetauscht werden, weil
Kälte problemlos entweichen kann?

Ja, aber altes Fenster gemietet und jetzt neue Fenster … da haben selbst die Richter inzwischen einen Riegel vorgeschoben.

3.) Zahlt hier eigentlich nicht die (Vermieter-)Haftpflicht,
die bereits umgelegt wird?

Höchstens die Haftpflicht des Mieters, aber nur für Ersatz des Bestandes

4.) Kann der Vermieter verlangen, dass er die Scheibe selbst
reparieren darf, das Fenster für 2-3 Tage ausgebaut wird und
das verbleibende Loch nur durch eine Abdeckung verschlossen
wird?

Wenn eine Reparatur eine gewisse Zeit dauert, dann kann der M allerhöchstens eine Mietminderung geltend machen, aber ob er damit durchkommt wage ich zu bezweifeln.

Beste Grüße

von mir auch

Andreas

vnA

Hallo,

evtl hat der Vermieter eine Gebäudeversicherung, die
sowas bezahlen würde,

Welche wäre das denn? Ich kenne nur Versicherungen, die bei einem Schadensereignis bezahlen. Hier scheint aber gar keines vorzuliegen.

aber eher auch nur, wenns von einem
Fachbetrieb / Fachmann ausgeführt wird.

Das habe ich ehrlich gesagt noch nie gehört. Ist es nicht wie beim Auto auch hier so, dass nach Kostenvoranschlag bezahlt werden kann (abzügl. Mehrwertsteuer)?

Gruß
loderunner