Fenstersims reinigen

Hallo!
Angenommen eine Putzfrau auf 400-Euro-Basis in einer Arztpraxis hat folgendes Problem. Die Hausverwaltung mlchte, dass die Fenstersimse außen regelmäßig gereinigt werden, damit die Fassade sauber bleibt. Für diese Putzfrau (1,50 Meter groß) heißt das: auf eine Leiter steigen und weit hinauslehnen, weil die ziemlich tief sind. Die Praxis ist im 3. Stock des Hauses.
Fragen:

  1. Ist die Putzfrau versichert, falls sie runterfällt?
  2. Ist nicht der Vermieter des Objekts für die Reinigung zuständig, weil die Simse außen zur Fassade gehören?
  3. Kann der Vermieter die Kosten für eine professionelle Reinigung auf die Miter umlegen?

Hallo,

also mal ganz ehrlich gemeint,
…sie steigt auf ne Leiter um sich weit nach unten zu beugen…???

Würde ja bedeuten, ohne Leiter hätte sie die richtige Höhe um die Simse zu säubern!! Klingt nach Ausrede!!

Bei „DsdS“ hättest Du 3 x ja! :wink:

VG, René

N´abend,

Würde ja bedeuten, ohne Leiter hätte sie die richtige Höhe um
die Simse zu säubern!! Klingt nach Ausrede!!

dann wäre sie David Copperfield und müsste durch Wände gehen können.

Ich glaube er meint, dass sie im Raum ist, auf die Leiter steigt und dass das Fensterbrett dann außen z.B. 50cm unter dem Fensterrahmen hängt. Zwangsweise muss sie sich dann vornüber beugen.

Zumindest ist sie über die Berufsgenossenschaft versichert, was die aber zu Leiter und aus dem Fenster beugen sagt…nun, ich kann mir vorstellen, dass es da zu Streitigkeiten kommen kann.

Grüße
S_E

Hallo,

  1. Ist die Putzfrau versichert, falls sie runterfällt?

Sie ist Kraft Gesetz auch versichert, wenn sie nicht runterfällt.

  1. Ist nicht der Vermieter des Objekts für die Reinigung
    zuständig, weil die Simse außen zur Fassade gehören?

Genau. Und da die Putzfrau die Arztpraxis putzt und nicht die Fassade reinigt, braucht sich die Putzfrau auch darüber kein Kopf zu terbrechen, da ihr Arbeitgeber die Arztpraxis ist. Die Hausverwaltung darf sich einmal den Kopf hierzu machen.

  1. Kann der Vermieter die Kosten für eine professionelle
    Reinigung auf die Miter umlegen?

Ja oder Nein. Kommt auf den Mietvertrag an und was darin steht.

Christian

Hallo

  1. Ist die Putzfrau versichert, falls sie runterfällt?

Sie ist Kraft Gesetz auch versichert, wenn sie nicht
runterfällt.

Originelle und richtige Antwort und *.

Ergänzen möchte ich noch, dass die Berufsgenossenschaft selbstverständlich für alle Kosten einstehen wird, sei es lebenslange Rente oder Heilbehandlung + Reha, Lohnausfall oder Beisetzung und Hinterbliebenenrente…und dafür - unter gleichzeitigem Erlass eines Bußgeldbescheids - beim Arbeitgeber Regress nehmen wird wegen grob fahrlässigen Verstoßes gegen die staatlichen Normen zum Arbeitsschutz und die berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften. Aus ersterem Grund wird dann auch die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren z. B. wegen Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung gegen den Praxisinhaber anstrengen. Gleiches auch wegen Verstoßes gegen die allgemeine Verkehrssicherungspflicht, falls Passanten verletzt werden. (Für deren Schaden steht die BG dann übrigens nicht ein.)

Man sieht: Manchmal greifen hier gestellte Fragen etwas zu kurz…

Gruß
smalbop

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Würde ja bedeuten, ohne Leiter hätte sie die richtige Höhe um

die Simse zu säubern!! Klingt nach Ausrede!!

Ich glaube er meint, dass sie im Raum ist, auf die Leiter
steigt und dass das Fensterbrett dann außen z.B. 50cm unter
dem Fensterrahmen hängt. Zwangsweise muss sie sich dann
vornüber beugen.

Die richtige Höhe für die Simse hätte die Putzfrau, aber die Simse liegen tatsächlich etwas tiefer als die Fenster und sind dazu noch breit (ca. 35 cm). Dazu ein ebenso breites Fensterbrett innen und schon sind die Arme viel zu kurz. Da ist sie dann zu klein mit 1,50 m Körpergröße, um es ohne Leiter zu putzen und ohne sich rauszubeugen.

Es gibt sich folgendes Fazit:

  1. Die Putzfrau sollte das nicht machen, weil im Ernstfall (worst case) der Praxisinhaber richtig böse Geld zahlen muss und ein Strafverfahren droht.
  2. Der Vermieter muss die Fenstersimse professionell auf seine Kosten reinigen lassen, weil sie zur Fassade gehören und die nicht in die Zuständigkeit des Praxisinhabers gehört.

Richtig so?

Macht es Sinn sich bei der Berufsgenossenschaft der Putzfrau beraten zu lassen, wie es mit der Versicherung aussieht?

Hallo,

Und da die Putzfrau die Arztpraxis putzt und nicht die
Fassade reinigt, braucht sich die Putzfrau auch darüber kein
Kopf zu terbrechen, da ihr Arbeitgeber die Arztpraxis ist.

Hmmm… Der Fenstersims aussen gehört also zur Fassade. Die Aussenseite der Fensterscheiben auch? :wink:

Grüße von
Tinchen

Hmmm… Der Fenstersims aussen gehört also zur Fassade. Die
Aussenseite der Fensterscheiben auch? :wink:

Grüße von
Tinchen

Die Hausverwaltung begründet die Putzaktion damit, dass die Fassade nicht schmutzig werden soll und Algenbildung verhindert werden soll. Das ist einzusehen und wird nicht in Frage gestellt. Die Frage ist aber, ob dann nicht auch die Simse vom Vermieter zu reinigen sind. Eben aufgrund der ungünstigen Bauweise und der somit nicht ausreichend einzuhaltenden Unfallverhütungsvorschriften (oder wie die auch immer heißen in diesem Fall).

Es gibt sich folgendes Fazit:

  1. Die Putzfrau sollte das nicht machen, weil im Ernstfall
    (worst case) der Praxisinhaber richtig böse Geld zahlen muss
    und ein Strafverfahren droht.

???
welche Straftat liegt hier vor?

Macht es Sinn sich bei der Berufsgenossenschaft der Putzfrau
beraten zu lassen, wie es mit der Versicherung aussieht?

Die Putzfrau ist immer verscihert als 400 Euro kraft. Also braucht man auch nicht die BG fragen.

Grüße RS99

Was ist ein Sims?
Anbei ein Link aus Wikipedia.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesims

Christian

Hoi.

Es war wohl eher §15 i.V.m. §209 SGB VII Bußgeld gemeint. Bei den Ämtern für Arbeitsschutz bzw. Gewerbeämtern dann entsprechende Ordnungswidrigkeiten.

Und eigentlich muß der AG für entsprechende Sicherungen sorgen, wenn die Dame sich da raushängt - bei professionellen Scheibenputzern sind Absturzgitter oder Gurte immer dabei.

Ciao
Garrett