Bei einem Mieter A ist die Fenstertechnik so kaputt gegangen, dass das Fenster auf der gegenüberliegenden Seite des Griffs nicht mehr abdichtet, da der Eckpunkt nicht mehr befestigt wird. Es hatte knack gemacht.
Der Andruck wird nicht mehr weitergeleitet, da irgendwas in der Fenstermechanik gerissen ist. Das Fenster ist 30 Jahre alt und die Fenstermechanik wurde offenbar nie gewartet oder geölt.
Der Schaden wurde umgehend dem Vermieter gemeldet.
Der Vermieter B behauptet, das Warten der Fenstertechnik sei Mietersache und die Reparatur auch zu 100%.
Kann das sein?
Das steht nicht explizit in dem Mietvertrag vom Mieter A.
Dort steht, dass Fensterreparaturen bis 100 Euro vom Mieter zu zahlen sind.
Daher wird der Mieter auch keine Handwerksfirma beauftragen.
Kann dazu jemand was sagen was der Mieter A machen kann, oder wie er sich verhalten kann.