Fensterwechsel durch Vermieter

kann ich meine Unkosten und meine Arbeitszeit durch wegstellen von Möbeln, und abdecken dem Vermietter an rechnen? Also, meine Fenster sind nicht undicht und ausreichend isoliert. Der Vermieter will aber dennoch alle erneuern, da es sich um Holzfenster handelt, die müßten ja gestrichen werden. Jetzt habe ich natürlich die Arbeit, meinem Krempel in Sicherheit zu bringen, während des Einbaus Urlaub zu nehmen und hinterher alles sauberzumachen…
Muß ich das alles auf meine Kappe nehmen? Wohlmöglich mit evtl. Mieterhöhung durch bessere Fenster?
Markus

Hi, Markus!

kann ich meine Unkosten und meine Arbeitszeit durch wegstellen
von Möbeln, und abdecken dem Vermietter an rechnen?

Nein. Du bist verpflichtet, dem Vermieter oder seinen Erfüllungsgehilfen (sprich die jeweilige Firma) in vertretbarem Rahmen Zugang zu ermöglichen.

Also,
meine Fenster sind nicht undicht und ausreichend isoliert. Der
Vermieter will aber dennoch alle erneuern, da es sich um
Holzfenster handelt, die müßten ja gestrichen werden.

Wenn der Vermieter Modernisierungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen vornehmen läßt, dann liegt das meines Wissens nach in seinem Ermessen. Und wenn er das auch noch mit einer Kostenersparnis begründet und vielleicht auch noch eine Heizkostenersparnis angibt, hast Du eh schlechte Karten.

Jetzt
habe ich natürlich die Arbeit, meinem Krempel in Sicherheit zu
bringen, während des Einbaus Urlaub zu nehmen und hinterher
alles sauberzumachen…

Also normalerweise muß die ausführende Firma für ausreichende Abdeckungen usw. sorgen. Vergessen Handwerker aber leidenschaftlich gerne… Auf jeden Fall müssen die hinterher auch wieder saubermachen. Dazu sind sie ebenfalls verpflichtet. Da würde ich schön Dampf machen. Du mußt lediglich für ausreichende Baufreiheit sorgen. Natürlich empfiehlt es sich, seine „empfindlichen“ Sachen aus dem Weg zu schaffen. Hinterher wäre zwar im Falle des Falles der Verursacher eines Schadens schadenersatzpflichtig, aber erstens bringt das nur Streß mit sich und zweitens müßtest Du Dir gegebenenfalls auch noch Mitverschulden anrechnen lassen. Nämlich wenn Du offensichtlich was zerbrechliches nicht aus dem Weg räumst, obwohl Dir von vornherein klar gewesen sein müßte, das es kaputt gehen wird.

Mit dem Urlaub ist das auch so´ne Sache. Eigentlich muß Du ja nicht frei nehmen. Du brauchst theoretisch nur den Zugang gewährleisten, könntest also Deine Schlüssel auch dem Hausmeister oder so geben. Aber wer macht das schon… :frowning: Ich hab auch zwei Tage frei genommen. Die Zeit ersetzt Dir keiner.

Muß ich das alles auf meine Kappe nehmen? Wohlmöglich mit
evtl. Mieterhöhung durch bessere Fenster?

Wenn es sich um eine Instandsetzung handelt, darf Dein Vermieter nicht die Miete erhöhen. BEi Modernisierungen sieht´s etwas anders aus, dann hätte er Dir das aber vorher ankündigen müssen. Du hättest dann auch noch widersprechen können. Aber dazu solltest Du Dich lieber mit dem für Dich zuständigen Mieterschutzverein unterhalten. Ich kenn mich da net so gut aus.

Vielleicht hat´s Dir ja trotzdem was gebracht.

So long.
Mathias

Hi, Markus!

kann ich meine Unkosten und meine Arbeitszeit durch wegstellen
von Möbeln, und abdecken dem Vermietter an rechnen?

Nein. Du bist verpflichtet, dem Vermieter oder seinen
Erfüllungsgehilfen (sprich die jeweilige Firma) in
vertretbarem Rahmen Zugang zu ermöglichen.

das stimmt nicht ganz man kann unter umständigen sehr aufwendige Dinge in Rechnung stellen oder mit dem Vermieter vereinbaren das er dies für einen tut. Stell Dir vor dein frischrenoviertes Wohnzimmer wird durch den Neueinbau verschmutzt auch hierfür ist der Vermieter ersatzpflichtig oder die ausführende Firma, Ansprechpartner ist jedoch immer zu erst der Vermieter!!

Also,
meine Fenster sind nicht undicht und ausreichend isoliert. Der
Vermieter will aber dennoch alle erneuern, da es sich um
Holzfenster handelt, die müßten ja gestrichen werden.

Instandhaltungsmaßnahmen müssen gduldet werden. Stell dir vor dein Vermieter lässt nicht neue Fenster einbauen sondern die alten streichen. Dies ist die selbe Situation es ist auch eine Instandhaltung und dies ist auch nicht an einem Tag gemacht.
Als Hausfrau muss ich dir sagen putzen sich neue Fenster viellll
besser :smile:))

Wohlmöglich mit

evtl. Mieterhöhung durch bessere Fenster?

NEIN Instandsetzungen sind definitiv nicht umlegbar
auch der Austausch von Altbau-doppelkasten-Holzfenster durch Kunstoffenster sind nicht umlagefähig.

Gruss
Doris