Hallo!
Im Schulgesetz oder einer ihr angegliederten Ordnungen (z.B. Schulbesuchsordnung, je nach Bundesland) steht genau drin, wofür Schüler beurlaubt werden dürfen. Ich würde auf jeden Fall ehrlich sein und zuerst auf den Klassenlehrer zugehen. Der darf aber eigentlich nicht so lange beurlauben, aber er wird wissen, ob eine Anfrage bei der Schulleitung überhaupt sinnvoll ist. An meiner letzten Schule bspw. gab es die Vorgabe, dass unmittelbar vor Ferienbeginn (egal welchen) keine Beurlaubungen, egal, um wieviele Tage es sich handelte, genehmigt wurden. An meiner jetzigen Schule ist ein Schüler, der seine sehr weit entfernt lebende Familie besucht, für zwei Wochen beurlaubt worden.
Es kommt auch immer darauf an, wie es mit Klassenarbeiten und ähnlichem aussieht. Gerade im Herbst geht der große Run ja los und ich würde meiner Schulleitung die Türe einrennen, wenn ständig meine Schüler wegen eines Urlaubs freigestellt würden und ich die doppelte Arbeit hätte. Aber das ist meine sehr persönliche Meinung - wenn es genehmigt ist, kann halt der kleine Lehrer auch nichts machen 
Es gibt auch sehr strenge Schulen (und Bundesländer), in denen gerade vor den Ferien ein ärztliches Attest, ggf. auch vom Amtsarzt, gefordert wird. Ich kenne einen Fall, da musste die Familie ein Ordnungsgeld in dreistelliger Höhe bezahlen, weil sie die per Einschreiben an sie gerichtete Aufforderung, am soundsovielten beim Amtsarzt zu erscheinen, nicht nachkommen konnten (weil sie eben bereits im vermeintlich billigeren Urlaub weilten).
Man stelle sich mal vor, ich als Lehrer würde mich ständig vor den Ferien beurlauben lassen, um den „günstigeren“ Reisetermin wahrnehmen zu können. Ich glaube, da wäre nicht so viel Verständnis vorhanden 
LG