Ferien urlaub auf mallorca es war der alptraum

war vor kurzem in mallorca mit meinem kind hatte aber dann ein problem meine geld karte ging plötzlich nicht ich war dann 3 tage ohne geld meinen mann konnte ich nicht anrufen ,denn ohne geld wie… habe dann im hotel gefragt ob ich mal telefon. darf und erklärt warum sie sagte nein meine reisebetreung konnte ich auch nicht erreichen damit die mir helfen konnten hatte nur eine service nr und da lief immer nur ein band habe allso da auch niemanden erreicht jetzt habe ich mich bei der reisgesellschaft beschwert denn die zimmer waren auch nicht grade in ordnung ok war nur ein 2 sterne hotel aber trotzdem habe üfters schon im 2 sterne hotels urlaub gemacht un die waren immer ok…will jetzt schadensersatz …weis jemand ob mir da was zusteht…

Liebe Sina 21,

da bin ich nun wirklich nicht der richtige Experte, da sollten Sie schon einen Juristen fragen, zumal das ja nichts mit Mallorca zu tun hat.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der weiteren Recherche.

Gruß aus Bochum
Jochem Kisselmann

Dein Problem ist nicht auf Mallorca begrenzt. Daß sich die Reisebetreuung nicht meldete finde ich recht schlampig. Du kannst bei Deinen Protest bei der Reisegesellschaft erwähnen, daß Du Dich evtl. ans Fernsehen( Verbrauchermagazine) wenden wirst. Bei schlechtem Zimmerservice sind gute Beweiße immer von Nutzen.

Hallo Sina,
das ist nicht wirklich schön, was du dort erlebt hast. Ich persönlich kann mir nur schwer vorstellen, dass sich der Reiseveranstalter für die Sache mit deiner Geldkarte verantwortlich fühlt. Und wegen dem Hotel wird sicher auch nichts rauskommen - das hättest du vor Ort mit konkreten Angaben bemängeln müssen.
Aber ich bin hier sicherlich als „Mallorca-Interessiert“ auch nicht der richtige Ansprechpartner - deine Frage gehört m.E. in den rechtlichen Bereich.
Alles Gute!

versuch es doch mal mit einem psychiater

gruss aus mallorca

hola sina,

das ist jetzt keine spezielle mallorca-frage.
für probleme mit der geldkarte haftet natürlich nicht der veranstalter. die reiseleitung muss natürlich erreichbar sein. das lässt sich ansetzen. was war denn nicht ok deiner meinung nach was die zimmer betrifft. wenn du sofort versucht hast auf einen mängel hinzuweisen, hast du das wichtigste getan. zus. wären fotos der mängel und/oder zeugen wichtig. normalerweise sollen mängel dann behoben werden unter einschaltung der reiseleitung. ist das nicht möglich, kann auch ein unzug die folge sein. eine abgeltung durch schadensersatz ist die letzte variante, wenn ein mangel nicht behoben werden konnte. da musst du dich schnellstens an den reiseveranstalter (wenn du im reisebüro gebucht hast, auch gerne dort)wenden. es gibt nämlich fristen! wenn deine ansprüche grundsätzlich berechtigt sind, gibt es eine sog. „frankfurter liste“ (googeln!) ind er es richtsätze für mängel gibt. gerichte orientieren sich (falls es zur klage kommen sollte) an dieser liste.

ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.
weitere beratung gibt es natürlich auch bei den verbraucherverbänden, verbraucherzentrale etc.

viel glück!
berichte mir gerne wie es weitergeht und was du erreicht hast.
nick

Hallo sina21,
warum meine Antwort vor ein paar Tagen nicht „durchkam“, das ist mir unerklärlich.
Nun zum Zweiten : Es geht hier eher um Reiserecht, und da bin ich kein ausgewiesener Experte.
Wichtig in einem solchen Fall : Mängel gleich vor Ort dem Reiseveranstalter melden, auch damit er die Möglichkeit wahrnimmt, den Mangel abzustellen. Falls der Reiseveranstalter nicht vor Ort ist/war, den Mangel dokumentieren (zB Fotos) und sich bestätigen lassen (Zeugen).
Diese Mängel teilst du dem Reiseveranstalter mit und verlangst eine angemessene Minderung des Reisepreises.
Siehe dazu http://www.rechtspraxis.de/frankfurt.htm .
Gruß
Karl

P.S.: Leichter würde sich dein Text lesen, hätte der Groß- und Kleinschreibung sowie Interpunktion.