Ferienarbeit - Recht oder Pech

Hallo,

hier mal eine hypothetische Frage an alle mit rechlichem Wissen:

Nehmen wir mal an, ich würde jemanden kennen, der Student ist und an einem beliebigen Montag in einer nur erdachten Firma mit der Ferienarbeit beginnen sollte. Dieser Student hätte ab diesem Montag einen Arbeitsvertrag für vier Wochen unterschrieben. Eventuell kann dieser fiktive Student seine Arbeit aber nicht antreten, da er sich aufgrund eines hypothetischen Notfalls im Krankenhaus befindet und aufgrund dessen seine gesamte erste Woche der theoretischen Ferienarbeit nicht arbeiten könnte.

Hätte der Arbeitgeber in so einem theoretischen Fall die Möglichkeit, diesen Vertrag des Studenten für ungültig zu erklären, oder muss die Firma diesen Studenten auch nach einer Woche Arbeitsunfähigkeit noch für die restlichen drei Wochen einstellen?

Wer kennt sich arbeitsrechtlich aus und könnte etwas zu diesem (natürlich nur ausgedachten) Fall sagen?

Gruß und schon mal danke für die Antworten,

Mos Isley

Hallo,

Hätte der Arbeitgeber in so einem theoretischen Fall die
Möglichkeit, diesen Vertrag des Studenten für ungültig zu
erklären,

Nö, so einfach geht das nicht. Der Student hätte aber als AN die Pflicht, die AU dem AG mitzuteilen bzw. ne AU-Bescheinigung abzugeben. http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html

oder muss die Firma diesen Studenten auch nach einer
Woche Arbeitsunfähigkeit noch für die restlichen drei Wochen
einstellen?

Natürlich. Die haben ja einen Vertrag unterschrieben.

Wer kennt sich arbeitsrechtlich aus

Jeder [Fach-]Anwalt für Arbeitsrecht sollte sich da mehr oder weniger auskennen.

MfG

Hallo,

Nö, so einfach geht das nicht. Der Student hätte aber als AN
die Pflicht, die AU dem AG mitzuteilen bzw. ne
AU-Bescheinigung abzugeben.
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html

ich habe da eine kleine Zusatzinformation:
Da die Lohnfortzahlungspflicht erst nach 4 Wochen eintritt, bekommt er für diese Woche auch kein Geld.

http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html

Agnes