Ferienarbeiter und falsch parken

Hallo zusammen,

eine etwas seltsame Frage:

Ich arbeite als Ferienarbeiter bei einer Firma und habe dort auf dem Betriebsgelände falsch geparkt (15 EUR Strafe). Nun hat mir einer vom Werksschutz gesagt, ich müsse aufpassen, da sich das Falschparken von Ferienarbeitern auf eine mögliche Neueinstellung oder Verlängerung des Arbeitsvertrages auswirkt.

Nun meine Frage:

Kann sich das Falschparken auf einen Arbeitsvertrag auswirken?

Darf der Werksschutz überhaupt Strafzettel verteilen oder dürfen dies nur staatliche Institutionen?

P.S. Ich habe so geparkt, dass ich zwar im Parkverbot stand, neben mir aber noch über 3 Meter Platz waren um vorbeizufahren.

Viele Grüße,
Oliver Pauser

Hallo Oliver,

Ich arbeite als Ferienarbeiter bei einer Firma und habe dort
auf dem Betriebsgelände falsch geparkt (15 EUR Strafe). Nun
hat mir einer vom Werksschutz gesagt, ich müsse aufpassen, da
sich das Falschparken von Ferienarbeitern auf eine mögliche
Neueinstellung oder Verlängerung des Arbeitsvertrages
auswirkt.

Nun meine Frage:

Kann sich das Falschparken auf einen Arbeitsvertrag auswirken?

Wenn Cheffe ein Problem damit hat, dass du Probleme mit dem Werkschutz hast ja. Ansonsten s. unten.

Darf der Werksschutz überhaupt Strafzettel verteilen oder
dürfen dies nur staatliche Institutionen?

Beides ist bei Grossbetrieben oft in einer Arbeitsordnung/betriebsordnung etc. festgelegt. Du bekommst es i.d.R. zusammen mit deinem Arbeitsvertrag (als Anhang oder auf der Rückseite). Das dort stehende wird Bestandteil des Arbeitsvertrages (diesen mal genau durchlesen!) und ist somit bindend für dich.

P.S. Ich habe so geparkt, dass ich zwar im Parkverbot stand,
neben mir aber noch über 3 Meter Platz waren um
vorbeizufahren.

Auch ein anliefernder LKW, der dort wenden muss ?

Tschuess Marco.

Hallo Marco,

Darf der Werksschutz überhaupt Strafzettel verteilen oder
dürfen dies nur staatliche Institutionen?

Beides ist bei Grossbetrieben oft in einer
Arbeitsordnung/betriebsordnung etc. festgelegt. Du bekommst es
i.d.R. zusammen mit deinem Arbeitsvertrag (als Anhang oder auf
der Rückseite). Das dort stehende wird Bestandteil des
Arbeitsvertrages (diesen mal genau durchlesen!) und ist somit
bindend für dich.

es steht in der Arbeitsordnung nur, dass man entweder öffentliche oder die Parkplätze des Betriebes nutzten soll und man sich an die STVO zu halten hat.

P.S. Ich habe so geparkt, dass ich zwar im Parkverbot stand,
neben mir aber noch über 3 Meter Platz waren um
vorbeizufahren.

Auch ein anliefernder LKW, der dort wenden muss ?

Ein LKW fährt dort normalerweise nicht lang, da der Eingang für LKWs sich weit davor befinden und auch bei einem Platz von 5,5 Metern kann er nicht wenden.

VIele Grüße und VIelen Dank für deine Hilfe,
Olli

Hallo Oliver,

Darf der Werksschutz überhaupt Strafzettel verteilen oder
dürfen dies nur staatliche Institutionen?

Beides ist bei Grossbetrieben oft in einer
Arbeitsordnung/betriebsordnung etc. festgelegt. Du bekommst es
i.d.R. zusammen mit deinem Arbeitsvertrag (als Anhang oder auf
der Rückseite). Das dort stehende wird Bestandteil des
Arbeitsvertrages (diesen mal genau durchlesen!) und ist somit
bindend für dich.

es steht in der Arbeitsordnung nur, dass man entweder
öffentliche oder die Parkplätze des Betriebes nutzten soll und
man sich an die STVO zu halten hat.

P.S. Ich habe so geparkt, dass ich zwar im Parkverbot stand,
neben mir aber noch über 3 Meter Platz waren um
vorbeizufahren.

Auch ein anliefernder LKW, der dort wenden muss ?

Ein LKW fährt dort normalerweise nicht lang, da der Eingang
für LKWs sich weit davor befinden und auch bei einem Platz von
5,5 Metern kann er nicht wenden.

Meiner Meinung nach kann der Arbeitgeber das Nichteinhalten der Arbeitsordnung (hier=Nichtbefolgen d. STVO-Regeln) sanktionieren. Was im Einzelfall das richtige Mittel (Bussgeld, Mndl. Verwarnung, Abmahnung) ist, muss im Zweifelsfall das Gericht entscheiden. Ich denke aber, dass im vorliegenden Fall das Mittel sachgerecht ist, da auch im Strassenverkehr bei Falschpariken mit Knöllchen belegt wird, so halte ich dies auf auf Privatgelände, auf dem STVO gilt, als angemessen. Der Wachschutz ist hier der Erfüllungsgehilfe des AGs.

Falls Dir meine nicht-fundierte Meinung nicht reicht, kannst Du ja sowohl im Rechtsbrett nachfragen oder ein Gericht bemühen.

Tschuess Marco.

Olli.

Kleine Nebenfrage: Was nützt Dir eigentlich das ganze Diskutieren?
Es ist doch ganz einfach:
Wenn Du Dich an die Regeln des AG nicht hältst, kannst Du Deinen nächsten Fereinjob woanders machen und eine etwaige Verlängerung oder einen (un)befristeten AV bei diesem AG vergessen. Willst Du dann Klage beim ArbG einreichen wegen Nichteinstellung aufgrund von Falschparkens???

Also warum verhältst Du Dich nicht einfach so, wie der AG es von Dir erwartet?

Gruß,
LeoLo

(Hast Du Dir eigentlich mal überlegt, wie teuer es gewesen wäre, wenn der AG Dich einfach hätte abschleppen lassen? 15Euro ist doch ein Schnäppchen!)

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Hallo,

Nun hat mir einer vom Werksschutz gesagt, ich müsse aufpassen,
da sich das Falschparken von Ferienarbeitern auf eine mögliche
Neueinstellung oder Verlängerung des Arbeitsvertrages
auswirkt.

Unabhängig von der Möglichkeit, ob das möglich ist (dazu ist ja
schon etwas gesagt worden), würde ich annehmen, daß der Mann
sich lediglich aufgespielt hat.

Gruss
Enno

Hallo,

Nun hat mir einer vom Werksschutz gesagt, ich müsse aufpassen,
da sich das Falschparken von Ferienarbeitern auf eine mögliche
Neueinstellung oder Verlängerung des Arbeitsvertrages
auswirkt.

Unabhängig von der Möglichkeit, ob das möglich ist (dazu ist
ja
schon etwas gesagt worden), würde ich annehmen, daß der Mann
sich lediglich aufgespielt hat.

Kann sein, muss nicht

Ich habe mal in einer Chemiebude gearbeitet. Dort herrschte im gesamten Betriebsgelände generelles Rauchverbot, auch in den Bürogebäuden. Nur in spez. Raucherzimmern (1x pro Etage) war es erlaubt. Obwohl die Bürogebäude eine Gefährdungspotential wie eine AOK-Geschäftsstelle haben, wurde streng auf die Einhaltung dieser Vorschrift geachtet. Das Argument für die Vorgehensweise: Vorbildwirkung und Gleichbehandlung mit den Produktionsarbeitern.

Tschuess Marco.

*offtopic* Rauchen in der chem. Industrie

Ich habe mal in einer Chemiebude gearbeitet. Dort herrschte im
gesamten Betriebsgelände generelles Rauchverbot, auch in den
Bürogebäuden. Nur in spez. Raucherzimmern (1x pro Etage) war
es erlaubt. Obwohl die Bürogebäude eine Gefährdungspotential
wie eine AOK-Geschäftsstelle haben, wurde streng auf die
Einhaltung dieser Vorschrift geachtet. Das Argument für die
Vorgehensweise: Vorbildwirkung und Gleichbehandlung mit den
Produktionsarbeitern.

Tschuess Marco.

Hi Marco,

für solch ein generelles Rauchverbot gibt es noch eine Reihe weiterer Gründe:
Zum ersten ist das Risikopotential eines Bürogebäudes auf dem Betriebsgelände einer chem. Fabrik nicht so gering wie es sich die meisten vorstellen. Z.B. könnte über eine brennende Zigarette in der Kanalisation eine Katastrophe ausgelöst werden (Austritt eines brennbaren Stoffes in der Produktion, Verteilung desselben in der Kanalisation…).
Zum Zweiten wird mit einem solch rigorosen Vorgehen (wer bei uns außerhalb von Raucherräumen mit brennender Kippe angetroffen wird, fliegt fristlos!) verhindert, daß Mitarbeiter fahrlässig mit der Kippe in gefährliche Bereiche gehen.
Der wichtigste Grund ist aber der konkrete Brandschutz: Raucherräume sind mit selbstlöschenden Aschenbechern und Abfallbehältern sowie ausreichend Feuerlöschern ausgestattet. Durch diese Maßnahmen (die in den „normalen“ Büros fehlen) soll fahrlässige Brandstiftung (brennende Kippe im Papierkorb) verhindert werden.

Wenn Kollegen oder Vorgesetzte das Argument „Vorbildfunktion“ benutzen, dann oft schlicht aus Unkenntnis der wahren Gefahren (obwohl ich auch dieses Argument nicht für völlig abwegig halte).

Das ganze hat übrigens noch einen weiteren angenehmen Nebeneffekt: Es gibt kaum Diskussionen über Rauchen im Büro…

Als Raucher in der Chemie hat man es wirklich schwer…ich spreche da aus leidvoller Erfahrung *g*

Viele Grüße
Stefan