Ferienhaus

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage zum Thema bauen.
Ich beabsichtige auf meinem Grundstück meine bereits bestehende Garage (Holz) in ein Ferienhaus umzubauen, um diese dann an Sommergäste zu vermieten. Da ich aus dem Maschinenbau komme, habe ich von Bauvorschriften etc. nicht viel Ahnung. Frage: Was muß ich beachten ?
Wie gross, wie hoch, mit Fundament, ohne Fundament,
muss ich einen Bauantrag stellen? etc. Würde mich sehr über eine Rückantwort freuen.
Viele Grüsse
Ralf

Ferienhaus aus Garage
Ich nehme mal an, das Grundstück liegt in Deutschland, ich werde also - als Schweizer
Architekt - nur prinzipiell antworten können (und kaum die richtigen Terminologien
verwenden).

Das Umbauen der Garage führt zu einer Umnutzung, was baurechtlich dazu führt, dass sie
genehmigt werden muss (in der Schweiz gibt es Ausnützungsziffern für jede Parzelle, die
nicht überschritten werden darf). Eine Fundation braucht jedes Bauwerk und zwar bis
mindestens Frosttiefe (ca. 80 cm), sonst setzt sich das Gebäude unkontrolliert und bricht
auseinander. Wie groß und wie hoch bestimmen Baugesetz und Budget.

MfG
Roger Kästle

ich habe keine Ahnung von dieser Materie
Thomas

Hallo!

Der erste Gang führt Dich zunächst einmal zum Bauamt Deiner Kommune. Dort stellst Du diese Frage als erstes, denn andere Leute dürfen bzw. können Dir hier keine verbindliche Antwort geben. Ob man eine Holzhütte umbauen darf zu Wohnzwecken hängt von sehr vielen Dingen ab. Beginnend über Brandschutz über Bausubstanz usw. usw. muss man sich um sehr viele Dinge kümmern, bevor man überhaupt loslegen darf.

Generell ist Hotelbetrieb ein Gewerbe. Auch zum Gewerbeamt wirst Du gehen müssen. Dort muss man seine Fachkunde offenlegen (Hygiene, Hotelbetrieb, ggf. Gastronomie, Steuerrecht, etc.). Es kann sein, dass Du in einem reinen Wohngebiet wohnst, in dem kein Gewerbe erlaubt ist. Dann muss man seinen Antrag schon ganz anders stellen. Ist aber von Kommune zu Kommune anders geregelt. Einfach fragen!

Zum Bau: keine tragenden Wände ohne Fundament. Goldene Regel! Es sei denn, Du willst, dass die Hütte beim ersten Sturm fliegen geht. Und wenn Menschen anstatt Geräte drin sind, ist dies sehr schlecht… :wink:

Viel Spaß bei den Behördengängen! Wärst aber nicht der erste, der es durchzieht, also auch viel Glück!

Gruß
Schroeti

Hallo Ralf,

da tritts Du ja einen ganzen Rattenschwanz an Folgefragen los und es ist aus der Ferne, ohne weitere Kenntnisse der Gegebenheiten vor Ort, fast unmöglich zu beantworten.

Doch der Reihe nach:
Ob Du überhaupt Bauen, Umbauen, Umnutzen… und wie hoch, breit und lang darfst; Wie weit von Neben-/Hauptgebäude und Nachbarn weg. Um das zu klären musst Du in den Bebauungsplan deiner Gemeinede einsicht haben. Hierraus kannst Du entnehmen was überhaupt möglich ist.
Desweiteren solltest Du Dir sicher sein, ob in deinem Grundbuch für die vorgesehene Fläche keine Lasten eingetragen sind (Gründe die gegen die Bebauung/Umnutzung sprechen).
Nicht vergessen: Laufen Leitungen (Frisch- und Schmutzwasser, Strom und so weiter) unter der Garage durch?
Ist ein Bauantrag notwendig?
Auf jeden Fall! -wenn Du Feriengäste/Mieter aufnehmen willst immer.
Ohne Baugenhmigung droht immer im schlimmsten Fall der Rückbau.
Mit Fundament?
Ganz sicher! -aber wie umfangreich dieses sein muss hat natürlich wieder mit den Gegebenheiten vor Ort, so wie dem geplanten Gebäude zu tun.
Da es ein Wohngebäude werden soll, musst Du Dich bei der Planung und dem Bau auch noch mit der Wärmeschutzverordnung rumschlagen. Hier wird Dir vorgeschrieben wie sehr Du das Gebäude Wärmedämmen musst.
Wenn Du vermieten willst…benötigst Du auch einen Energiepass (Ich weiss aber nicht wie weit hier auch Ferienhäuser betroffen sind…vermute aber das es als normale Vermietung zählt)
Des weiteren werden für Mieteinheiten besondere Anforderungen an Raumgrösse, Feurschutz u.s.w. gestellt, die alle beachtet werden wollen.

Auf jeden Fall hast Du Dir ordentlich was vorgenommen und wünsche Dir hierbei viel Erfolg.

Gruß

Helmut

Guten Tag Ralf,
dass man eine Garage in ein Ferienhaus umwandeln kann, erscheint mir unmöglich, da das die Vorschriften zum Brand- und Wärmeschutz wohl kaum zulassen.
Auf jeden Fall sollten Sie zuerst einmal zum Bauamt gehen und dort mit den vorh. Planunterlagen und insbesondere einem Lageplan vom Grundstück nachfragen, ob eine Nutzungsänderung überhaupt möglich ist.
Wenn ja, sollten Sie einen guten Architekten engagieren, der einen Bauantrag für Sie erstellt.
Gruß aus Hagen in Westfalen
Dipl.-Ing. Werner Kahlki

Hallo Ralf,
das ist von Bundesland zu Bundesland in D.-Land unterschiedlich. Gehe zu „deinem“ Bauamt und unterhalte dich mit dem Sachbearbeiter über dein Vorhaben. Da erfährst du auch, ob das grundsätzlich überhaupt bei dir Erlaubt ist.

Gruß Guido

Hallo Ralf,

eine Garage ist ein Gebäude, daß nach Baunutzungsverordnung zum
Baugesetzbuch nur zu seinem Ureigenen Zweck genutzt werden darf. Deswegen ist
es auch privilegiert und kann so an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn erbaut
werden. Falls das bei Dir so ist entsteht folgendes Problem:
Es wäre ein Antrag auf Umnutzung zu stellen, der (zusammen mit Lageplan und
Grundriss, Ansicht, Schnitt) eingereicht werden muss. Sollte die Umnutzung hier
seitens des Bauamts und der Stadtplanung denkbar sein, darf nicht mehr ohne
Weiteres auf der Grenze zum Nachbarn „feriengewohnt“ werden. Der Nachbar
müsste eine entsprechende Baulast unterschreiben, da sonst bei dem Neubau einer
Ferienwohnung ein Mindestabstand von 2,50m zum Nachbar eingehalten werden
müsste. Zusätzlich müsste die Aussenwand der ehemaligen Garage zum Nachbarn
hin von innen nach Außen mindestens feuerhemmend (F30) und von Außen nach
Innen feuerbeständig (F90) unter Umständen verbessert werden.
Also, alles nicht so einfach! Aber: mit dem Bauamt reden. Gucken, ob es sowas
vielleicht (genehmigt) in der Nachbarschaft gibt (niemanden anschwärzen). Steht
die Garage schon 2,50m weg von der Grenze ist es schon einfacher … dann muss
nur noch der Nutzungsänderung zugestimmt werden.
Gruß,
Thomas
(Dipl. Ing. Architekt)


Hallo Herr Bruhn,

Wenn Sie eine Garage in eine Ferienwohnung umbauen möchten, müssen Sie die Bauvorschriften (LBO) beachten und eine Baugenehmigung beantragen.
Das bedeutet, dass erforderliche Grenzabstände einzuhalten sind. Belichtung, Belüftung und Mindestraumhöhe der Räume müssen gewährleistet sein.
Ein Standsicherheitsnachweis (statische Berechnung)
muss geführt werden. Brandschutz, Wärmeschutz etc.
muss beachtet und nachgewiesen werden.
Zu all diesen Dingen sollten Sie sich einen Experten von Ort zu Hilfe nehmen, einen Architekten.
Das sind Fachleute, die sich in allen Bereichen des
Bauens gut auskennen, so wie Sie sich im Bereich
Maschinenbau gut auskennen.

Mit freundlichem Gruß

Rudolf Hoffmann

Hallo Ralf,

die Bauvorschriften sind in jedem Bundesland unterschiedlich. Einen ersten Anhaltspunkt gibt es über Google z.B. „bauordnung berlin was beachten“. Ist es ein kompletter Eigenbau wird vermutlich das Bauamt einiges mitzureden haben. Die einfachste Sache ist sicherlich, beim zuständigen Bauamt anzufragen. Eine pauschale Empfehlung zu Fundament etc kann es daher leider nicht geben.

Herzliche Grüße aus Berlin
Sabine

Hallo Ralf
Wie groß willste denn bauen?,bloß ausbauen,was die Grundfläche betrifft?,was haste denn für`n Platz ringsherum, z.B. Grundstücksgrenze usw.
Wenn du mal ein Foto anhängen kannst, kann ich das besser beurteilen.Hat bis jetzt immer ganz gut funktioniert.Konnte bis jetzt allen immmer gut helfen.
Bis dann Steffen

Hallo Ralf,

jede Umnutzung ist mit einer Genehmigung behaftet. In diesem Fall wird eine Nutzfläche zu Wohn- oder sogar zur Gewerbefläche. Es kann sogar so weit gehen, dass es im Bauplan nicht gestattet ist wenn es reine Wohnsiedlung sein sollte.
Des Weiteren hat jedes Bundesland eigene Vorschriften was Höhen und andere Maße angeht.
Es wäre ratsam einen Fachmann vor Ort für solche Sachen zu befragen, vor allem weil man vor Ort auch viel besser die Substanz und somit auch die Eignung für solch ein Projekt feststellen kann.
Hoffe hiermit geholfen zu haben.
Mit besten Grüßen
Thomas

ihre anfrage ist etwas untergegangen
ar länger nicht im portal.
bau angelegenheiten sind ländersache, sind in jedem bundesland anders geregelt.
und jede stadt hat meist in jedem baugebiet wieder andere Regeln.
am besten einen architekten oder bauing. fragen.
auskünfte sollte auch die Baubehörde geben ohne Gebühr.
Gegen geringe Gebühr kann man eine verbindliche Bauvoranfrage einreichen (schriftlich) Behörde muss dann verbindlich anworten

Gruss
Steinebrunner