Ferienhaus

Liebe/-r Experte/-in,
ich beabsichtige auf meinem Grundstück ein Ferienhaus zu bauen. Frage: Gibt es einen rechtlichen Unterschied zwischen einem Ferienhaus und einem „normalen“ Wohnhaus, bezgl Bauantrag, Wärmedämmung etc.
Freue mich auf eine Antwort.

Viele Grüsse
Ralf Bruhn

hallo herr bruhn (wir sprechen von einem grundstueck in spanien nehme ich an)
grundsaetzlich gibt es keine unterschiede nach nutzungszweck des hauses, die baugenehmigungen richten sich rein nach dem objekt. man braucht auch grundsaetzlich baugenehmigungen die ausserhalb von ortschaften auch eine gewisse grundstuecksgroesse voraussetzen, das haengt seit neuestem von den ayuntamientos (rathaeusern ) ab. es gibt aber auch sehr viele Tricks (halbwegs legal) die man besser kennen sollte die aber stark von der Gegend abhaengen in der sie das grundstueck haben. So etwas wie waermedaemmung ist hier keine auflage)
viele gruesse

Guten Tag Herr Bruhn,

rechtliche Auskünfte darf nur ein Anwalt erteilen.
Es gibt eine ähnlich Anfrage. Vielleicht hilft Ihnen die Antwort von einem Anwalt weiter:

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…&

Ansonsten kann Ihnen die zuständige Behörde auch nähere Auskunft geben. Die Behörden sind verpflichtet den Bürger zu informieren und zu beraten.
Zu berücksichtigen ist natürlich auch die z.T. unterschiedliche Gesetzgebung in den einzelnen Bundesländern.

Gruß Rolf
www.Hedderich-Immobilien.de

lieber ralf,

wie es in spanien laeuft,weiss ich nicht.hier in gr.
wird kein unterschied gemacht.

gruss mike